Museumsmitarbeiter tauschte Gemälde gegen Fälschungen aus, um üppigen Lebensstil zu finanzieren

Das Deutsche Museum in München stellt normalerweise keine Kunst aus, beherbergt aber eine umfangreiche Sammlung von gespendeten Kunstwerken in seinem Depot.
Das Deutsche Museum in München stellt normalerweise keine Kunst aus, beherbergt aber eine umfangreiche Sammlung von gespendeten Kunstwerken in seinem Depot. Copyright Uwe Lein/AP Photo
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Von Anca Ulea
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Dieser Artikel wurde im Original veröffentlicht auf Englisch

Ein Museumsmitarbeiter wurde verurteilt, weil er Gemälde aus dem Deutschen Museum in München gestohlen und verkauft hat. Er hatte die Originale durch Fälschungen ersetzt.

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Er wollte damit seinen "luxuriösen Lebensstil" finanzieren, so ein Amtsgericht in München.

Der 30-jährige Mann,wurde auch wegen des Diebstahls von drei weiteren Kunstwerken aus dem Deutschen Museum in München verurteilt, wo er als technischer Angestellter tätig war, heißt es in einer am 25. September veröffentlichten Erklärung des Gerichts.

Er verkaufte die Originale über das museumseigene Auktionshaus und bezahlte mit dem Erlös eine Wohnung, einen Rolls Royce und teure Uhren.

In den zwei Jahren, in denen der Mann von 2016 bis 2018 im Deutschen Museum arbeitete, stahl er zunächst Franz von Stucks "Das Märchen vom Froschkönig" aus dem Jahr 1891, das er für 70.000 Euro verkaufte. Dem Auktionshaus gab er an, das Gemälde habe seinen Großeltern gehört.

Er stahl und verkaufte auch Eduard von Grützners "Weinprobe" und Franz von Defreggers "Zwei Mädchen beim Holzsammeln in den Bergen"; das letzte gestohlene Gemälde, Defreggers "Dirndl", konnte er nicht verkaufen.

Das Deutsche Museum ist kein Kunstmuseum, was der Hauptgrund dafür ist, dass die Gemälde so lange unentdeckt blieben.

Das Münchner Museum hat in seinen Archiven eine große Sammlung geschenkter Kunst, deshalb waren die Diebstähle nciht sofort aufgefallen.

Die "plumpen" Fälschungen wurden schließlich von einem internen Gutachter entdeckt, der bei seinen Recherchen feststellte, dass die Gemälde, die er im Lager sah, nicht mit den Abbildungen der Werke im Museumskatalog übereinstimmten.

Das Münchner Gericht verurteilte den Mann zu einer 21-monatigen Bewährungsstrafe, sagte aber, da er die Taten bereue und ohne Vorstrafen sei, er nicht ins Gefängnis müsse. Außerdem wurde er dazu verurteilt, dem Museum mehr als 60.000 Euro für die gestohlenen Gemälde zu erstatten.

"Er gab an, dass er ohne nachzudenken gehandelt habe", hieß es in der Gerichtserklärung. "Er konnte sich sein Verhalten heute nicht mehr erklären."

Weitere Quellen • ArtNet, ArtForum

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