EU-Haftbefehl könnte wegen Polens Justizreform abgelehnt werden

EU-Haftbefehl könnte wegen Polens Justizreform abgelehnt werden
Von Stefan Grobe
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Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Behörden anderer EU-Länder künftig prüfen, ob den Betroffenen ein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht in Polen garantiert ist

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Die umstrittene polnische Justizreform könnte dazu führen, dass Behörden anderer EU-Länder Europäische Haftbefehle aus Polen künftig nicht vollstrecken müssen.

Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs müssen sie künftig prüfen, ob den Betroffenen ein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht garantiert ist.

Andernfalls müssten sie von der Auslieferung absehen.

Hintergrund des Urteils ist der Fall eines in Irland verhafteten Polen, der sich gegen seine Auslieferung an die polnischen Behörden wehrt.

Der wegen Drogenhandels verfolgte Mann argumentiert, wegen der Reformen des polnischen Justizsystems bestehe die echte Gefahr, dass er in Polen kein faires Verfahren erhalte.

Er stützt sich dabei unter anderem auf die Position der EU-Kommission, die der Ansicht ist, dass die Reformen die Gewaltenteilung gefährden und die Unabhängigkeit von Gerichten einschränken.

Die Brüsseler Behörde hat deshalb bereits ein Strafverfahren gegen das Land eingeleitet.

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