Auch 10 Jahre nach dem Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Frankreich kommen deutsche Patientinnen mit der Forderung nach Schadenersatz nicht weiter. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass das EU-Recht keine Ansprüche an den Versicherer des französischen Herstellers PIP hergibt
Zehn Jahre ist er jetzt alt, der Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Frankreich.
Weltweit wurden Frauen geschädigt, doch nur die französischen Opfer werden entschädigt, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Die französische Firma PIP hatte Jahre lang in 65 Ländern Brustimplantate verkauft, dabei aber ein Billig-Silikon verwendet, das Entzündungen hervorrief.
400.000 Frauen sollen betroffen sein, darunter auch die Britin Sarah Hart.
Ob eine britische, französische oder amerikanische Frau diese Implantate gehabt habe - sie sollten alle entschädigt werden.
Das Urteil sei nicht nachzuvollziehen.
Die Richter entschieden, dass das EU-Recht keine Ansprüche an den Versicherer des französischen Herstellers PIP hergibt. PIP selbst ist längst pleite.
80 Prozent der Implantate wurden außerhalb Frankreichs verkauft.
Für den Opferanwalt Olivier Aumaître ignoriert der Gerichtshof das Schicksal von Tausenden Frauen.
Es liege eine erhebliche Schädigung vor, körperlich, moralisch, ästhetisch.
Der Bruch der Implantate habe schwere Entzündungen ausgelöst, und niemand wisse, wie die Langzeitfolgen für diese Frauen aussähen.
Es sei beunruhigend zu sehen, dass mehr Krankheitssymptome aufträten, je mehr Jahre ins Land gingen.
Das lasse den Schluss zu, dass das verwendete Billig-Silikon schlicht gefährlich sei.
In den zehn Jahren seit Beginn des Skandals hat die europäische Gesetzgebung nichts getan, um dieses Problem anzugehen.
Für den grenzüberschreitenden Gesundheitsschutz nicht gerade vertrauenerweckend.
Ein ähnlicher Fall ist aber noch anhängig.