Newsletter Newsletters Events Veranstaltungen Podcasts Videos Africanews
Loader
Finden Sie uns
Werbung

Flucht vor der Abtreibungsfrist: Hunderte belgische Frauen fahren in die Niederlande

Schon 2016 demonstrierten polnische Frauen in Brüssel gegen zu scharfe Abtreibungsregeln.
Schon 2016 demonstrierten polnische Frauen in Brüssel gegen zu scharfe Abtreibungsregeln. Copyright  Geert Vanden Wijngaert/Copyright 2016 The AP. All rights reserved.
Copyright Geert Vanden Wijngaert/Copyright 2016 The AP. All rights reserved.
Von Euronews
Zuerst veröffentlicht am
Diesen Artikel teilen Kommentare
Diesen Artikel teilen Close Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopieren Copy to clipboard Copied

In Belgien können Schwangere nur bis zur zehnten Schwangerschaftswoche abtreiben. Zudem gilt eine bedenkzeit von sechs Tagen - was es vielen unmöglich macht.

WERBUNG

Jedes Jahr reisen mehr als 300 Frauen aus Belgien in die Niederlande, um ihre Schwangerschaft zu beenden. Der Grund: In Belgien gilt für einen Schwangerschaftsabbruch eine gesetzliche Frist von 12 Wochen.

Die seit 1990 unveränderte Gesetzgebung schreibt außerdem eine sechstägige Bedenkzeit vor, was pratisch für viele Frauen unmöglich ist.

Frédéric Brichau, Koordinator des Familienplanungszentrums von Namur erklärt: "Wir haben also bei der zwölften Schwangerschaftswoche aufgehört, aber leider gibt es Menschen, die diesen Zeitraum aus vielen Gründen überschreiten, und nicht, weil sie es hinauszögern wollen, indem sie eine Abtreibung beantragen, wie wir manchmal hören. Und dann gibt es noch diese etwas völlig willkürliche Regel der Bedenkzeit. Die Frau, die heute darum bittet, muss also sechs Tage warten, bevor sie die Abtreibung vornehmen lassen kann, während sie vielleicht schon vierzehn Tage nachgedacht hat, bevor sie sich an uns wendet, oder andere haben heute Morgen den Schwangerschaftstest gemacht und wenden sich an uns. Was wir also brauchen, ist diese Flexibilität, um uns an jede Situation anzupassen und auf jede Situation positiv reagieren zu können."

Unterschiedliche Regeln in der ganzen EU

In punkto Abtreibung, gibt es unterschiedliche Gesetze in den EU-Mitgliedstaaten. Die Fristen für den Schwangerschaftsabbruch reichen von zehn Wochen in Portugal bis zu 24 Wochen in den Niederlanden. Mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten hat diese Frist auf zwölf Wochen festgesetzt. In Malta und Polen ist sie nur dann legal, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.

Dabei gilt: "In der Tat ist der Prozentsatz der Abtreibungen in den Ländern, die beispielsweise eine restriktivere Gesetzgebung haben, höher als in den Ländern, die normalerweise ein Fristengesetz und einen freien, kostenlosen und sicheren Zugang zur Abtreibung haben", erklärt Lina Gálvez, Vorsitzende des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter.

Sie ergänzt: "Die Frage ist also nicht, Abtreibung oder nicht Abtreibung, sondern sichere oder unsichere Abtreibungen, denn Frauen, die sich aus dem einen oder anderen Grund für eine Abtreibung entscheiden werden dies auch weiterhin tun, wie sie schon immer und überall auf der Welt getan haben."

Das Parlament hat dafür gestimmt, den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen. Der Beschluss war jedoch nicht bindend, da Gesundheitsfragen als Teil der Souveränität der einzelnen Länder betrachtet werden.

Zu den Barrierefreiheitskürzeln springen
Diesen Artikel teilen Kommentare

Zum selben Thema

Femizid: "Verdächtige Todesfälle" von Frauen in der Türkei um 82 % gestiegen

Saftige Strafe für Google: EU verlangt 2,95 Milliarden Euro

Politische Instabilität in Frankreich: Welche Folgen hat das für die EU?