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"IBAN-Diskriminierung" - Was tun wenn die Bank Überweisungen nicht durchführen will

Laut der Initiative "Accept my IBAN" betreffen die meisten Fälle von angeblicher IBAN-Diskriminierung im Jahr 2023 Deutschland, Spanien, Frankreich und Italien.
Laut der Initiative "Accept my IBAN" betreffen die meisten Fälle von angeblicher IBAN-Diskriminierung im Jahr 2023 Deutschland, Spanien, Frankreich und Italien. Copyright  Antonio Calanni/AP
Copyright Antonio Calanni/AP
Von Paula Soler & Christoph Debets
Zuerst veröffentlicht am
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Von Februar 2021 bis September 2023 meldeten Verbraucher fast 3 500 Fälle von vermeintlicher IBAN-Diskriminierung der Plattform "Accept My IBAN". Betroffen vor allem Frankreich und Spanien, von wo 31 % bzw. 21 % aller gemeldeten Fälle stammen. Aber auch Deutschland ist ganz vorne mit dabei.

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Laut einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) werden Verbraucher in der EU nach wie vor aufgrund des geografischen Standorts ihrer Bankkonten diskriminiert, obwohl die Verordnung über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) aus dem Jahr 2014 dies verbietet.

Das Phänomen wird auch als "IBAN-Diskriminierung" bezeichnet und bezieht sich auf Fälle, in denen sich ein Unternehmen oder eine Institution weigert, eine SEPA-Überweisung oder -Zahlung anzunehmen, weil die IBAN aus einem anderen EU/EWR-Land stammt als dem, in dem die Bank oder das Unternehmen ihren Sitz hat.

"IBAN-Diskriminierung kann für Verbraucher sehr ärgerlich sein, da sie sie dazu zwingen kann, mehrere Bankkonten zu eröffnen, wenn sie in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten leben, oder sie daran hindert, neuere Bankdienstleistungen zu nutzen, die von Fintechs angeboten werden", sagte Anna Martin, Leiterin des Bereichs Finanzdienstleistungen bei des Europäischen Verbraucherverbandes (BEUC) gegenüber Euronews.

Der in Luxemburg ansässige EuRH erklärte, dass die Bemühungen der Kommission, diese Praxis auszurotten, durch Regelungslücken und unterschiedliche Strafen für IBAN-Diskriminierung behindert werden. Die Mindestrafen für IBAN-Diskriminierung reichen je nach Mitgliedsstaat von 250 bis 10.000 Euro und die Höchststrafen von 3.500 bis 10 Millionen Euro plus bis zu 10 % des Jahresumsatzes im Falle von Unternehmen.

Die Diskriminierung aufgrund des Standorts des Bankkontos hat auch zu einer Zunahme virtueller IBANs geführt, die nach Ansicht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mehrere Risiken in Bezug auf Geldwäsche, Verbraucher- und Einlegerschutz, Zulassung und Passporting bergen.

"Virtuelle IBANs können keine Lösung für die IBAN-Diskriminierung sein, da sie die Betrugsprävention und -aufklärung erschweren und bei den Verbrauchern Verwirrung über ihren Rechtsschutz stiften, z. B. über die Erstattungsansprüche im Betrugsfall oder den Schutz ihrer Einlagen im Falle eines Konkurses", so Martin.

Die EU-Kommission hat eingeräumt, dass die IBAN-Diskriminierung trotz ihrer Maßnahmen auch ein Jahrzehnt nach Inkrafttreten der Verordnung ein ungelöstes Problem ist, besteht aber darauf, dass es sich nicht um ein EU-weites Phänomen handelt.

Nach Angaben der Initiative "Accept my IBAN", die von dem Fintech-Unternehmen Wise geleitet wird, betreffen die meisten gemeldeten Fälle von IBAN-Diskriminierung im Jahr 2023 Deutschland, Spanien, Frankreich und Italien - obwohl diese Schätzungen konservativ sind, da die Initiative nur als Vermittler bei den Meldebehörden fungiert und es mehr Möglichkeiten gibt, sich über solche Probleme zu beschweren.

"Die European Fintech Association (EFA) ist der Ansicht, dass stärkere und einheitlichere Sanktionen in den Mitgliedsstaaten sowie eine proaktive Überwachung und Durchsetzung durch die Regulierungsbehörden unerlässlich sind, um die Einhaltung der SEPA-Verordnung zu gewährleisten", so die EFA in einer Erklärung gegenüber Euronews.

In ähnlicher Weise argumentiert Fanny Rodriguez, Vorstandsmitglied der European Third Party Provider Association (ETPPA). Zur Lösung dieser Probleme sei es zwingend erforderlich, dass die europäischen Behörden die bestehenden Vorschriften wirksamer durchsetzen und die Akzeptanz nicht-inländischer IBANs in allen Mitgliedstaaten fördern.

Im Idealfall, so fügte die EFA hinzu, sollte Europa von einer einheitlichen EU-IBAN-Nummer profitieren, die den Binnenmarkt weiter stärkt, anstatt die Unternehmen dazu zu bringen, die EU als einen zersplitterten Markt zu betrachten, auf dem es schwieriger ist, Geschäfte zu machen.

Die EU-Kommission akzeptierte die Empfehlungen, machte aber deutlich, dass die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen in hohem Maße von der Entschlossenheit der zuständigen nationalen Behörden abhängt, auf nationaler Ebene abschreckende und strafende Maßnahmen umzusetzen und durchzusetzen.

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