Ab heute droht Drittstaaten-Flüchtlingen aus der Ukraine der Verlust ihres Schutzstatus in Deutschland.
Ab heute besteht die Möglichkeit, dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates ihren Schutzstatus und damit ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland verlieren.
Das betreffe laut der taz vor allem Fachkräfte und Studenten, die aus Ländern, wie beispielsweise Syrien, Nigeria, Thailand oder Ägypten kommen, und in der Ukraine gearbeitet oder studiert haben.
Als Russland vor über drei Jahren seinen flächendeckenden Angriffskrieg auf die Ukraine begann, sind neben Ukrainern auch Menschen geflohen, die nicht die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen.
Dem Ausländerzentralregister (AZR) zufolge sind momentan über 1.200.000 Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland. Auf Anfrage des Mediendienst Integration hat das Bundesinnenministerium Anfang Februar bestätigt, dass 97 Prozent dieser Geflüchteten ukrainische Staatsbürger sind.
Die Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland wurde bis zum 4. März 2026 verlängert. Ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wird somit automatisch bis zu diesem Datum verlängert. Das trifft jedoch nicht auf staatenlose und nichtukrainische Drittstaatsangehörige ohne Schutzstatus zu.
Euronews hat mit einer Person aus einem Drittstaat geredet, die bis zu Russlands Angriffskrieg in der Ukraine studiert hatte. Nach der Ankunft in Deutschland fing die Person, die anonym bleiben möchte, an, in Deutschland Medizin zu studieren. Sie bestätigt gegenüber Euronews, dass auch sie einen Brief erhalten hat, der mit Abschiebung droht.
Final ist dies jedoch noch nicht, da für die Menschen die Möglichkeit besteht, einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Dafür müssen sie deutsche Sprachkenntnisse, einen Arbeitsvertrag vorweisen und dürfen keine Straftaten begangen haben.