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Dublin-Verfahren wirkungslos? Tausende Geflüchtete trotz Asylstatus nach Deutschland weitergereist

Symbolbild: Flugzeuge der Aegean Airlines und Olympic Air nähern sich am Montag, dem 11. Mai 2020, der Landebahn des internationalen Flughafens Eleftherios Venizelos in Athen.
Symbolbild: Flugzeuge der Aegean Airlines und Olympic Air nähern sich am Montag, dem 11. Mai 2020, der Landebahn des internationalen Flughafens Eleftherios Venizelos in Athen. Copyright  Petros Giannakouris/Copyright 2020 The AP. All rights reserved.
Copyright Petros Giannakouris/Copyright 2020 The AP. All rights reserved.
Von Euronews
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Rund 8000 in Griechenland bereits anerkannte Flüchtlinge sind 2025 nach Deutschland weitergereist und haben erneut Asyl beantragt. Versagt das Dublin-Verfahren?

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Zwischen Januar und Mai dieses Jahres haben rund 8000 Migranten, die in Griechenland bereits anerkannt wurden, in Deutschland einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gestellt.

Das berichtet die Funke Mediengruppe unter Berufung auf Angaben des Bundesinnenministeriums. Im vergangenen Jahr lag die Zahl demnach bei mehr als 26.000.

Gemäß der Schengen-Regeln dürfen anerkannte Schutzsuchende bis zu 90 Tage innerhalb eines halben Jahres frei in andere EU-Länder reisen. Einen weiteren Asylantrag dürfen sie jedoch nicht stellen.

Das Bundesinnenministerium betont, dass Personen ihren Schutz dort in Anspruch nehmen müssen, wo er ihnen zuerkannt wurde, in diesem Fall Griechenland.

Andreas Roßkopf von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezeichnete die Situation gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe als "absurd" und kritisiert unzureichende Kontrollen an den Flughäfen.

Verglichen zu den Binnengrenzen, an denen mittlerweile Grenzkontrollen der Bundespolizei durchgeführt werden, klaffe an den Flughäfen eine Kontrolllücke, da die Bundespolizei dort nur begrenzte Befugnisse zur Überprüfung und Zurückweisung hat.

Migrationspolitik in der EU bleibt umstritten

Nach den Regeln der Dublin-Verordnung ist grundsätzlich der Staat für ein Asylverfahren zuständig, in dem ein Schutzsuchender erstmals registriert wurde. Häufig ist das demnach Griechenland.

Dennoch reisen viele anerkannte Flüchtlinge von dort weiter und stellen in anderen EU-Staaten, etwa in Deutschland, erneut Asylanträge.

Im April entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Rückführung alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger Migranten nach Griechenland grundsätzlich zulässig ist. Trotz Mängeln im dortigen Aufnahmesystem drohe keine extreme Notlage.

Damit revidierte das Gericht frühere Urteile, etwa aus Münster oder dem Saarland, in denen Abschiebungen mit Verweis auf unzumutbare Lebensbedingungen untersagt worden waren. Die sogenannte Sekundärmigration sorgt seit Jahren für Spannungen zwischen Deutschland und Griechenland.

Viele Geflüchtete reisen legal mit Ausweisdokumenten ein und beantragen erneut Asyl, obwohl das Dublin-System dies eigentlich ausschließt. Die griechische Regierung betonte zuletzt, sie werde keine Personen zurücknehmen, die bereits in Griechenland Schutz beantragt und später in Deutschland erneut Asyl ersucht haben.

Die Bundesregierung fordert europäische Lösungen zur Begrenzung der Sekundärmigration. Gleichzeitig steht das Dublin-System selbst in der Kritik: Vor allem südeuropäische Staaten wie Griechenland und Italien verlangen eine grundlegende Reform, da sie durch ihre geografische Lage besonders stark belastet werden.

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