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Polens Verfassungsgericht: Anerkennung von im Ausland geschlossenen Homo-Ehen verfassungswidrig

Sitz des Verfassungsgerichts in Warschau
Sitz des Verfassungsgerichts in Warschau Copyright  fot. Adam Jankiewicz/ trybunal.gov.pl
Copyright fot. Adam Jankiewicz/ trybunal.gov.pl
Von Lukasz Aftanski
Zuerst veröffentlicht am
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Das polnische Verfassungsgericht hat am Dienstag eine Verordnung zur Anerkennung von Ehen gleichgeschlechtlicher Paare, die im Ausland geschlossen wurden, für verfassungswidrig erklärt.

Die Verordnung vom Mai 2026 verstoße insofern gegen die Verfassung, als sie Eheurkunden und Bescheinigungen zu im Ausland geschlossenen Verbindungen vorsehe, die keine Verbindung von Frau und Mann darstellen, erklärte das Gericht.

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Die polnische Verfassung definiert die Ehe als Bund zwischen Mann und Frau.

Das Urteil des Gerichts erging einstimmig. Die Richter stellten sich damit Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Obersten Verwaltungsgerichts Polens entgegen. Der EuGH hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass EU-Staaten gleichgeschlechtliche Ehen, die in anderen Mitgliedsländern geschlossen wurden, anerkennen müssen.

Das polnische Verfassungsgericht war in der Sache von Abgeordneten der rechtskonservativen Oppositionspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) angerufen worden und ist großteils mit Richterinnen und Richtern besetzt, die dieser Partei nahestehen.

"Entscheidung ist de facto Parteibotschaft"

Katarzyna Kotula, die Ministerin für Gleichstellungsfragen, kommentierte das Urteil umgehend: "Wir lassen nicht zu, dass ein politisiertes Verfassungstribunal darüber entscheidet, was in Polen als Ehe gilt und was nicht", schrieb sie auf der Plattform X.

Das Urteil des Verfassungsgerichts habe keinerlei Rechtskraft, betonte sie: "Nach einem Beschluss des Sejm hat das Tribunal in seiner aktuellen Besetzung die Fähigkeit zur Wahrnehmung seiner Aufgaben verloren. Alle seine Spruchkörper sind fehlerhaft besetzt, deshalb können die von ihnen veröffentlichten Mitteilungen im polnischen Rechtssystem nicht als gültig anerkannt werden", erinnerte sie an den seit Jahren laufenden Streit über die Arbeitsweise des Gerichts.

Als Beispiel nannte sie den Gerichts-Präsidenten Bogdan Święczkowski, der in der Vergangenheit politisch mit der PiS verbunden war.

"Die heutige Entscheidung ist de facto eine Parteibotschaft des PiS-Kandidaten bei den Regionalwahlen, ein Signal aus der Parteizentrale. Sie hat keinerlei Rechtskraft", kritisierte Kotula auf X.

Nach Ansicht der Ministerin hat das Urteil keine Auswirkungen auf die Arbeit von Staat und Regierung. "Fast 200 polnische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben bereits eine Abschrift ihrer im Ausland geschlossenen Eheurkunde erhalten. Es handelt sich um gleichgeschlechtliche Paare, deren Ehen Polen schon heute anerkennt."

"Bereits am 23. August tritt die Verordnung des Digitalisierungsministers und Vizepremiers Krzysztof Gawkowski über die Transkription ausländischer Eheurkunden in das polnische System in Kraft. Der Staat handelt und schützt seine Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von den Mitteilungen eines politisierten Verfassungstribunals", stellte die Ministerin sich dem Urteil des Verfassungsgerichts entgegen.

Katarzyna Kotula ist auch die Autorin des vom Präsidenten per Veto gestoppten und weitreichend kompromissorientierten Gesetzes über den Status der nahestehenden Person. Das Projekt, das ursprünglich eingetragene Partnerschaften einführen sollte, war auf erheblichen Widerstand innerhalb der eigenen Regierungskoalition gestoßen. An der Endfassung arbeiteten Juristinnen und Juristen fast drei Jahre, sie wich deutlich vom ersten Entwurf ab. Am Ende legte der Präsident sein Veto ein.

"Transkription ist und bleibt legal"

Empörung über die Entscheidung des Gerichts äußerte auch der genannte Vize-Regierungschef und Digitalisierungsminister Krzysztof Gawkowski, Parteifreund von Kotula und Autor der Verordnung.

"Das illegale Verfassungstribunal versucht erneut, einen Staat aufzuhalten, der geltendes Recht und Urteile europäischer Gerichte umsetzt. Die Transkription ausländischer Eheurkunden gleichgeschlechtlicher Paare ist und bleibt legal", schrieb er in einem Beitrag auf X.

"Die Verordnung, die wir beschlossen haben, bringt Ordnung in die Dokumente und ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Rechte wirksam zu nutzen", stellte er klar.

Gawkowski unterstrich, dass "der Staat verpflichtet ist, im Einklang mit dem Recht zu handeln, nicht nach dem politischen Kalender. Von dieser Pflicht weichen wir nicht ab."

Auch er bekräftigte, dass "die Verordnung am 23. August in Kraft tritt. Die Systeme der staatlichen Register werden bereit sein".

Ähnlich äußerte sich auch Regierungssprecher Adam Szłapka. "Richterinnen und Richter wissen aus ihrer täglichen Praxis sehr genau, dass die Tätigkeit des Verfassungstribunals in dieser Zusammensetzung mit einem Rechtsmangel behaftet ist", sagte er am Dienstag auf einer Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung.

"Für die Richter gelten die Verfassung und die Urteile der Gerichtshöfe, darunter der europäischen, die in der Frage der Transkription von Ehen gleichgeschlechtlicher Paare eindeutig sind."

Novelle der Verordnung und neue Dokumente

Die von Digitalisierungsminister Krzysztof Gawkowski erlassene Verordnung war eine Reaktion auf frühere Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union und des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts. Beide entschieden, dass Polen als Staat Ehen anerkennen muss, die außerhalb Polens in einem EU-Mitgliedstaat geschlossen wurden, selbst wenn das nationale Recht solche Verbindungen nicht vorsieht.

Die neuen Dokumente führten eine Änderung der Bezeichnung zweier Rubriken der Eheurkunde ein: Statt "Angaben zur Frau" und "Angaben zum Mann" heißt es nun "Angaben Mann/Frau".

Die neuen Muster gelten für Dokumente des Personenstands: für vollständige und gekürzte Abschriften der Eheurkunde.

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