Personalfragen, Haushaltslöcher und Streit um Rente und Arbeitszeit: Nach der Sommerpause stehen für die Bundesregierung wichtige Entscheidungen an. Zugleich könnten die Wahlen im Osten zum Stimmungstest für Schwarz-Rot werden.
Im Berliner Regierungsviertel herrscht die Ruhe vor dem Sturm. Noch etwa einen Monat, bis zum 6. September, ist Berlins Politik in der Sommerpause. Für die Abgeordneten geht es statt in den Bundestag in den Urlaub – oder zumindest in den Heimatwahlkreis.
Bei ihrer Rückkehr wartet auf die Merz-Regierung vor allem eines: eine ganze Reihe ungelöster Fragen. Im Mittelpunkt steht dabei zunächst die Frage, wer überhaupt noch dem schwarz-roten Kabinett angehören wird. Denn der personelle Umbau der Bundesregierung ist längst nicht abgeschlossen.
Abschluss Personalumbau
Zunächst steht in der ersten Sitzungswoche der Amtseid der neuen Minister an. Nach Artikel 64 des Grundgesetzes müssen sie den Eid bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag leisten. Die Bundesregierung lässt die neuen Minister jedoch bereits ihre Amtsgeschäfte übernehmen und will sie erst nach der Sommerpause vereidigen – ein Vorgehen, das verfassungsrechtlich umstritten ist.
Offen ist noch der Posten als Staatsministerin für Ehrenamt und Sport. Zuvor hatte Christiane Schenderlein (CDU) ihn inne, die nun Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium ist.
Nach dem Kabinetts-Karussell sind sowohl Merz als auch seine schwarz-rote Regierung umfragetechnisch am bisherigen Tiefpunkt angelangt. 65 Prozent der Befragten erwarten nicht, dass die Bundesregierung dieses Jahr noch wichtige Gesetzesvorhaben umsetzen wird, so eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa für die Bild am Sonntag.
Auch an die Standfestigkeit glauben nur wenige: Lediglich 29 Prozent antworteten auf die Frage, ob sie glauben, dass die Koalition bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2029 durchhält, mit "Ja" oder "eher Ja". 59 Prozent der Befragten antworteten mit "Nein" oder "Eher Nein".
Gesucht: Geld zum Stopfen der Haushaltslücke
Für noch weniger Beliebtheit könnten der Haushaltsentwurf für 2027 und seine Folgen sorgen. Der Plan von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) beinhaltet eine Rekordverschuldung in Höhe von 118,7 Milliarden Euro. Werden die kreditfinanzierten Sondervermögen für Bundeswehr, Infrastruktur und Klimaneutralität hinzugerechnet, steigt die Verschuldung sogar auf rund 200 Milliarden Euro.
Insgesamt sieht der Entwurf Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro vor. Hinzu kommt der Finanzplan bis 2030, der jährlich noch Lücken im zweistelligen Milliardenbereich aufweist. Das Kabinett hat den "Etat im Zeichen von Wohlstand und Sicherheit", wie es ihn bezeichnet, bereits Anfang Juli beschlossen.
Um den Haushalt zu finanzieren, sind Kürzungen etwa beim Unterhaltsvorschuss sowie beim Eltern- und Wohngeld geplant. Auch bei den Gesundheits- und Rentenreformen sind Einsparungen vorgesehen.
Anfang September stellt Klingbeil den Entwurf im Bundestag vor. Für die Opposition bietet er mit hoher Neuverschuldung und den geplanten Einsparungen einiges an Angriffsfläche.
Streitpunkt Rentenreform
Zwar erklärte Unionsfraktionschef Thorsten Frei erst kürzlich, die Rentenreform werde trotz des Gegenwinds kommen – und zwar mit allen Vorschlägen der Rentenkommission, einschließlich des Endes der Rente mit 63.
Nun scheint Frei zurückzurudern. Im Gespräch mit der Funke-Mediengruppe sagte er: „Eine Härtefallregelung ist in jedem Fall angezeigt.“ Auch über eine Übergangsregelung werde man sprechen.
Offenbar geht Frei damit einen Schritt auf die Kritiker der Rentenreform zu. Dazu zählen auch Vertreter aus den eigenen Reihen, darunter die ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer aus Sachsen, Mario Voigt aus Thüringen und Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt. Auch die Regierungschefs von Bremen, Andreas Bovenschulte (SPD), von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), und des Saarlands, Anke Rehlinger (SPD), haben sich gegen Teile der Rentenreform ausgesprochen.
Ostdeutscher Superwahlmonat September
Die Rentenreform könnte auch eine entscheidende Rolle bei den Wahlen in Ostdeutschland spielen. Im September wird in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gewählt. In Sachsen-Anhalt könnte der AfD-Landesverband erstmals eine absolute Mehrheit holen. Er vom dortigen Verfassungsschutz - einer Abteilung des CDU-geführten Innenministeriums - als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Auf Bundesebene darf die AfD nicht als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft und behandelt werden. Laut aktuellen Umfragen, etwa der von Infratest im Auftrag des MDR, liegt die AfD derzeit in Sachsen-Anhalt bei 41 Prozent. Die CDU liegt dort auf einem weit entfernten zweiten Platz mit 24 Prozent.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist die AfD stärkste Kraft: Sie kommt auf 36 Prozent, so eine Infratest-Umfrage im Auftrag des NDR. Die aktuellen Regierungsparteien SPD und Linke kommen auf 29 Prozent und 12 Prozent.
Bundesweit liegt die AfD derzeit in den Umfragen vor der Union und deutlich vor der SPD. In aktuellen Erhebungen kommt sie auf etwa 28 Prozent, während CDU/CSU je nach Umfrageinstitut bei rund 21 bis 24 Prozent liegen. Die SPD erreicht lediglich 12 bis 13 Prozent. Damit ist die AfD aktuell in den meisten Sonntagsfragen stärkste politische Kraft auf Bundesebene.
Kommt die Wochenhöchstarbeitszeit?
Gesprächsbedarf hat die Regierung auch bei der Arbeitszeitreform. Die Union fordert, vom aktuellen 8-Stunden-Tag abzukehren und stattdessen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit einzuführen. So könnte eine tägliche Höchstarbeitszeit von bis zu 13 Stunden legalisiert werden. Im Juni hatte Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) einen Referentenentwurf vorgelegt, der weiter am 8-Stunden-Arbeitstag festhält. Er ermöglicht jedoch Abweichungen, etwa eine Wochenhöchstarbeitszeit, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften sich darauf einigen.
Die deutsche Regelung sieht derzeit grundsätzlich den 8-Stunden-Tag vor, erlaubt aber eine Ausweitung auf bis zu 10 Stunden täglich, wenn der Durchschnitt innerhalb eines bestimmten Zeitraums wieder auf acht Stunden ausgeglichen wird.
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie setzt grundsätzlich eine durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche einschließlich Überstunden.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für eine wöchentliche Höchstarbeitszeit aus: "Die Spielräume der europäischen Arbeitszeitrichtlinie werden fast überall genutzt, nur bei uns nicht", so Dulger zur Presseagentur dpa in Berlin. "Wenn eine wöchentliche Höchstarbeitszeit so gefährlich wäre, müssten Arbeitnehmer in Belgien und Italien reihenweise krank im Bett liegen. Tatsächlich sind ihre Krankheitsquoten niedriger als unsere." Laut ihm würde sich sogar die Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder eine Wochenhöchstarbeitszeit wünschen.
Anja Piel, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), erklärt im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland hingegen: "Das Arbeitszeitgesetz ist kein Hindernis für Flexibilität, sondern es schützt 43 Millionen Arbeitnehmer*innen vor Überlastung und Unfällen." Wer das nicht wolle, überlasse die Entscheidung über zu lange Arbeitszeiten allein dem Arbeitgeber. "Dagegen stehen wir als Gewerkschaften", so Piel weiter. "Was Beschäftigte brauchen, ist ganz sicher kein Arbeitsende, das jeden Tag auf Zuruf nach hinten verschoben wird - 95 Prozent wünschen sich einen Feierabend spätestens um 18 Uhr."