Gewalt und Plünderungen - Südafrika setzt Militär ein

Video. Gewalt und Plünderungen - Südafrika setzt Militär ein

Nach dem Ausbruch von Gewalt und Plünderungen in Südafrika wurden Dutzende Menschen  festgenommen. Die Unruhen konzentrierten sich auf KwaZulu-Natal, wo Ex-Präsident Jacob Zuma im Gefängnis sitzt, und auf die Wirtschaftsmetropole Johannesburg. Außerdem setzt die Regierung ab sofort Soldaten in den zwei betroffenen Provinzen ein. 

Nach dem Ausbruch von Gewalt und Plünderungen in Südafrika wurden Dutzende Menschen  festgenommen. Die Unruhen konzentrierten sich auf KwaZulu-Natal, wo Ex-Präsident Jacob Zuma im Gefängnis sitzt, und auf die Wirtschaftsmetropole Johannesburg. Außerdem setzt die Regierung ab sofort Soldaten in den zwei betroffenen Provinzen ein. 

Seit Donnerstag kommt es in Südafrika zu gewaltsamen Ausschreitungen von Demonstranten, die gegen die 15-monatige Haftstrafe von Jacob Zuma protestieren. In einer Erklärung teilte die Polizei mit, dass sie in den vergangenen zwei Tagen 37 Personen in der östlichen Provinz KwaZulu-Natal und 25 in Johannesburg verhaftet habe. 

Am Montag stand ein großes Einkaufszentrum im Osten des Landes in Flammen, während Demonstranten in Johannesburg Bus- und Bahnverbindungen lahmlegten, wie der Fernsehsender eNCA berichtete. Die Demonstrationen hätten sich in "ethnisch motivierte Gewalt" verwandelt, warnte Präsident Cyril Ramaphosa in einer TV-Ansprache am Sonntagabend.

Zuma gehört der Volksgruppe der Zulu an, während Ramaphosa zur Gruppe der Venda gehört und große Teile seiner Unterstützer innerhalb der Regierungspartei zur Gruppe der Xhosa. Tribalismus (Stammessystem) werde in Südafrika nicht geduldet, sagte Ramaphosa; Gewalttäter würden strafrechtlich verfolgt.

Zuma muss sich vor einer Untersuchungskommission wegen diverser Korruptionsvorwürfe während seiner Amtszeit (2009-2018) verantworten, war aber einer Vorladung nicht gefolgt. Am Montag prüft das Verfassungsgericht einen Antrag Zumas auf Annullierung der Haftstrafe - ein Verfahren, das bei einem höchstrichterlichen Beschluss eigentlich gar nicht vorgesehen ist.

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