Im Streit um die Einhaltung von Menschenrechten des Massenmörders Anders Behring Breivik will der norwegische Staat Berufung gegen ein Urteil
Im Streit um die Einhaltung von Menschenrechten des Massenmörders Anders Behring Breivik will der norwegische Staat Berufung gegen ein Urteil einlegen. Ein Osloer Gericht hatte Norwegen für einen Bruch von Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verurteilt und unter anderem die Länge sowie die mangelhafte Begründung der Isolationshaft angeführt.
Generalstaatsanwalt Fredrik Sejersted sagte:
“Nach unserer Einschätzung hat das Gericht vor allem die Messlatte in Bezug auf die Menschenrechte zu niedrig angelegt. Was in diesem Zusammenhang unmenschlich oder entwürdigend ist, muss in der Berufungsverhandlung geklärt werden.”
Breiviks Anwalt Øystein Storrvik erklärte:
“Das ist das gute Recht der Gegenseite, und sie nimmt es wahr. Wir waren auf das Ziehen dieser Option vorbereitet.”
Das Justizministerium teilte mit, der Staat sei weder mit der Auslegung des Gesetzes durch das Gericht noch mit der Beweisführung einverstanden.
Breivik hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Dafür verurteilte ihn ein Gericht im Jahr darauf zu 21 Jahren Gefängnis.