Urteil: Gurlitts millionenschwere Sammlung geht in die Schweiz

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Von Andrea Büring
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Mit dem Urteil des Münchener Oberlandesgerichts geht ein spannender Kunstkrimi zu Ende. Im Streit um die millionenschwere Sammlung von Cornelius Gurlitt erklärte der Richter das Testament des Kunstkenners für gültig. Damit ist das Kunstmuseum Bern rechtmäßiger Alleinerbe der mehr als 1.500 Werke.

Gurlitts Cousine Uta Werner kritisert das Urteil. Sie hatte sich zuvor durch alle Instanzen geklagt, bevor sie nun auch in München das Nachsehen hat. Werner begründete, Gurlitt sei nicht im Besitz seiner geistigen Kräfte gewesen, als er sein Testament schrieb. Er habe an Wahnvorstellungen gelitten und wollte seine Sammlung “aus Angst vor Nazis” außer Landes wissen.

Doch aus Sicht eines unabhängigen Gutachters war Gurlitt durchaus zurechnungsfähig. Dieser Einschätzung folgte das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Der Fall um den zurückgezogen lebenden Kunstkenner sorgte 2013 für großes Aufsehen. Nach dem Tod Gurlitts wurden in dessen Schwabinger Wohnung und Salzburger Haus rund 1.500 Kunstwerke gefunden. Die Bilder sind umstritten. Denn sie stammen aus der Sammlung des Vaters Hildebrand Gurlitt, eines von Hitlers Kunsthändlern. Deshalb wird vermutet, dass es sich bei einigen Bildern um Nazi-Beutekunst handelt.

Diese Frage will das Kunstmuseum Bern aufgreifen, das bereits eine große Ausstellung in Zusammenarbeit mit der Bundeskunsthalle in Bonn plant. Diese soll erklären, was “Entartete Kunst” ist, wie totalitäre Regime mit Kunst umgingen sowie welche jüdischen Sammler Opfer des Kunstraubs und Holocaust wurden.

Darüber hinaus gibt es in Bern eine Forschungsstelle, die mögliche Raubkunst identifizieren soll. Mit ihr soll Gurlitt laut Medienberichten vor seinem Tod eine Vereinbarung getroffen haben, um eine faire Lösung mit Erben früherer Besitzer zu finden.

Doch bevor die Sammlung tatsächlich in die Schweiz gehen kann, muss Bayern eine Ausfuhrgenehmigung erteilten. Der Freistaat ist zuständig, weil Gurlitt zuletzt in München lebte.

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