Auskunftsanspruch gegen Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern in Deutschland

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Von  mit DPA/DESTATIS
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Regierung beschließt Gesetzesentwurf

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Die deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der für eine Angleichung der Löhne von Frauen und Männern sorgen soll.

Frauenministerin Manuela Schwesig spricht nach monatelangen Verhandlungen von einem Durchbruch: “Es geht darum, das Prinzip ‘gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit’ für Frauen und Männer zu verankern und vor allem Transparenzregelungen einzuführen, damit man weiß, wird man gerecht bezahlt?”

Um das zu erreichen, enthält der Entwurf einen Auskunftsanspruch für die Beschäftigten eines Unternehmens darüber, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollen zudem verpflichtet werden, über den Stand der Gleichstellung im Unternehmen zu berichten. Teile von CDU und CSU sowie Arbeitgeber warnten vor einem hohen bürokratischen Aufwand durch die geplanten Regelungen. Über das Gesetz wird noch der Bundestag abstimmen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben Frauen 2015 im Durchschnitt 21 Prozent weniger verdient als Männer. Dabei ist die Ungleichheit im Westen mit 23 Prozent besonders hoch. In den neuen Bundesländern liegt sie mit acht Prozent weitaus niedriger. Insgesamt haben sich die Löhne in den vergangenen Jahren aber langsam angeglichen.

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