Die Bilder der Überwachungskamera hatten landesweit Entsetzen ausgelöst, jetzt ist der Täter schuldig gesprochen worden.
Zwei Jahre und elf Monate wegen gefährlicher Körperverletzung, so lautet das Urteil des Berliner Landgerichts im Fall Swetoslaw S.
Wie die Sprecherin des Gerichts, Lisa Jani, bestätigte, wurden dem Angeklagte zudem “zwei exhibitionistische Handlungen” zur Last gelegt. Diese sollen zwei Wochen vorher geschehen sein. Er soll sich in der Öffentlichkeit vor Frauen entblöst und sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben.
Im Oktober verganenen Jahres hatte der 28-Jährige gebürtige Bulgare eine Studentin im U-Bahnhof Hermannstraße in den Rücken getreten. Sie war daraufhin eine Treppe hinuntergestürzt und hatte sich am Kopf und am Arm verletzt. Der brutale Vorfall wurde von einer Überwachungskamera festgehalten und läste landesweit Entsetzen aus.
Der Staatsanwalt hatte eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Wegen Alkohol und Drogemissbrauchs, sowie einer hirnorganischen Störung nach einem Autounfall bescheinigte ein psychatrisches Gutachten S. zuvor eine verminderte Schuldfähigkeit.
Zu Prozessbeginn räumte S. ein, der Täter zu sein. Er könne sich aber nicht mehr daran erinnern.
Der Fall hatte Forderungen nach verstärkter Videoüberwachung an öffentlichen Orten in Deutschland laut werden lassen.
Urteil gefallen: 2 Jahre und 11 Monate für den U-Bahn-Treter von #Berlin! https://t.co/h7kIID2eQ5pic.twitter.com/JmQXY2zuED
— BZ Berlin B.Z. (@bzberlin) July 6, 2017