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Schlappe für Uber vor EuGH

Schlappe für Uber vor EuGH
Schlappe für Uber vor EuGH Copyright  REUTERS/Kim Kyung-Hoon/File Photo
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Von Andrea Büring
Zuerst veröffentlicht am
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Uber genehmigungspflichtige Verkehrsdienstleistungen und keine genehmigungsfreien Digitalen-Dienste anbietet.

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Es ist ein Schlag für das Geschäftsmodell von Uber - aber kein empfindlicher: Von nun an dürfen in Europa keine Privatleute mehr als Uber-Fahrer arbeiten. Sie brauchen zumindest einen Beförderungsschein.

Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Begründung: Es handelt sich auch hier um eine Verkehrsdienstleistung, es gelten somit die gleichen Regeln wie für klassische Taxis.

Dem Urteil zugrunde liegt ein Verfahren, in dem ein spanisches Taxi-Unternehmen aus Barcelona gegen den Einsatz von Privatleuten als Chauffeure klagte. Mehrere Taxifahrer hatten in Madrid gegen die entsprechende App UberPop protestiert.

Seitdem hat der digitale Anbieter gehandelt und seinen Dienst bereits an europäische Regeln angepasst: Uber-Chauffeure haben einen Beförderungsschein oder arbeiten für Taxi-Unternehmen. Deshalb schadet das EuGH-Urteil Uber kaum. Ob es allerdings Auswirkungen auf den US-Markt hat, ist unklar. Dort sind die meisten Fahrer Privatleute.

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