Nach der Auffassung einer Richterin geht es um die "Geschlechter-Perspektive" und sehr wohl um Vergewaltigung.
In Spanien gehen die Proteste nach dem Urteil im sogenannten Rudelprozess weiter: Die fünf angeklagten Männer waren zu je neun Jahren Haft und 10.000 Euro Schadensersatz verurteilt worden - wegen sexueller Nötigung einer Frau bei der Stierhatz in Pamplona vor zwei Jahren. Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde fallen gelassen. Die spanische Verteidigungsministerin Maria Dolores de Cospedal regte an, die Definition von Vergewaltigung im Strafgesetzbuch zu ändern. Laut einer Richterin am Obersten Gerichtshof von Barcelona und ehemaligen Direktorin des Nationalen Observatoriums für geschlechtsbedingte Gewalt sei das nicht notwendig. Nach ihrer Auffassung geht es vielmehr um die Geschlechter-Perspektive, die drei mit dem Urteil befassten Richter hätten das Gesetz "fehlerhaft" ausgelegt:
"Meiner Meinung nach ist es klar, dass Einschüchterung im Spiel war, denn es gab eine zahlenmäßige und körperliche Überlegenheit von fünf Männern, die - über zehn Jahre älter - eine junge Frau von 18 Jahren auf dem sehr engen Raum eines Hauseingangs in die Enge trieben. Es war ihr unmöglich zu fliehen oder sich zu wehren. Daher gab es den Tatbestand der Einschüchterung und deshalb teile ich nicht den Schuldspruch der sexuellen Nötigung. Die Richter hätten verstehen müssen, dass der Missbrauch aus einer Überlegenheit heraus geschah, dass es Einschüchterung gab und es damit um sexuelle Aggression bzw. Vergewaltigung ging", so Montserrat Comes. "Der Machismo, der viele Gewaltverbrechen verursacht, kann nicht nur mit dem Strafgesetzbuch bekämpft werden, sondern gegen ihn muss Tag für Tag in der Gesellschaft und mit vielen Veränderungen im Bereich Bildung und Kultur angegangen werden."