Urteil im Prozess um Einsturz des Kölner Stadtarchivs

Drei von vier Angeklagten sind im Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs freigesprochen worden. Ein Bauüberwacher der Kölner Verkehrs-Betriebe erhielt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Das Landgericht Köln verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung.
2009 war das sechsstöckige Kölner Stadtarchiv eingestürzt. Mit ihm fielen zwei Nachbarhäuser um. Dabei waren zwei junge Männer zu Tode gekommen und zahlreiche Bewohner hatten ihre Wohnungen verloren.
Wertvolle Dokumente des Kölner Stadtarchivs wurden verschüttet. Die Stadt Köln schätzt den finanziellen Schaden auf 1,2 Millionen Euro.
Der Vorsitzende Richter Michael Greve erklärte, dass die Einsturzursache «eindeutig und zweifelsfrei» geklärt werden konnte - ein Fehler bei den Bauarbeiten für eine neue U-Bahn-Haltestelle unmittelbar vor dem Archivgebäude habe zu dem Unglück geführt.