Einspruch der Staatsanwaltschaft: Ghosn bleibt in U-Haft

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Ein Gericht hatte zuvor einer Freilassung gegen Auflagen zugestimmt.

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Die Kameraleute und Journalisten warteten vergeblich auf Carlos Ghosn. Der Automanager muss vorerst in Untersuchungshaft bleiben.

Ein Gericht hatte entschieden, den ehemaligen Automanager gegen eine Kaution von einer Milliarde Yen, also umgerechnet rund 7,9 Millionen Euro, und weitere Auflagen freizulassen. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Berufung ein.

Am 19. November war der 64-Jährige in Japan festgenommen worden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Ihm werden Verstöße gegen Börsenauflagen vorgeworfen. Ghosn beteuert seine Unschuld.

Der gebürtige Brasilianer war im Januar als Verwaltungsratsvorsitzender des Autobauers Renault zurückgetreten und zuvor als Chef der Unternehmensallianz abgesetzt worden, die Renault gemeinsam mit Nissan und Mitsubishi bildet.

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