Sampling-Prozess Kraftwerk vs Pelham: Es bleibt kompliziert

Sampling-Prozess Kraftwerk vs Pelham: Es bleibt kompliziert
Copyright Foto: ESABeswick, Emma
Von Euronews mit dpa
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Seit 20 Jahren streiten die Elektropioniere mit dem Musikproduzent um zwei Sekunden Musik durch alle Instanzen. Auch das EuGH-Grundsatzurteil lässt Fragen offen.

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Freiheit der Kunst gegen Urheberrecht - darum geht es im Rechststreit zwischen Kraftwerk und dem Pop-Produzenten Moses Pelham: Seit mehr als 20 Jahren streiten die beiden Parteien um zwei Sekunden Musik. Jetzt hat auch das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nur ein Unentschieden gebracht. Aber beide Seiten fühlen sich als Sieger.

In seinem Grundsatzurteil (Az.: C-476/17) entschied der EuGH das Musiksampling, also das Entnehmen von Auszügen aus einem Stück für eine neue Komposition, ohne Einwilligung des Herstellers gegen dessen Urheberrechte verstoßen kann. Er setzte dem Kopieren von Musiksequenzen, dem sogenannten Sampling, enge Grenzen. Auch das Verwenden sehr kurzer Musikfetzen von fremden Tonträgern sei zustimmungspflichtig. Ist die Sequenz allerdings abgeändert und "beim Hören nicht wiedererkennbar", ist die Kunstfreiheit höher zu bewerten und das Sampling erlaubt. Dann handle es sich nicht um ein Zitat und damit auch nicht um eine Verletzung der Rechte am ursprünglichen Wert.

Darum wird gestritten

1977 veröffentlichete Kraftwerk sein sechstes Studioalbum "Trans Europa Express", darauf das Stück "Metall auf Metall". 20 Jahre später, 1977, kopierte der Pop-Produzent Moses Pelham eine zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus diesem Kraftwerksong für den Titel "Nur mir" für die Sängerin Sabrina Setlur und und legte die Sequenz digitla verlangsamt als Endlosschleife unter das Stück. Er habe nicht einmal gewusst wie das Original hieß, so Pelham und demzufolge auch nicht um Erllaubnis gefragt. Er habe den Rhythmus in seinem Tonarchiv gefunden, als er nach einem kalten Kontrast zu Setlurs Gesang gesucht habe. Die Kraftwerk-Musiker Ralf Hütter und Florian Schneider-Esleben sahen dadurch ihre Rechte als Tonträgerhersteller verletzt und zogen vor Gericht.

Wer selbst vergleichen will, hier sind die beiden Songs:

Technik des Samplings

Die Techik des Samplings ist im Hiphop und Rap allgegenwärtig. In der Musik bezeichnet Sampling den Vorgang, einen Teil einer Ton- oder Musikaufnahme in einem neuen musikalischen Kontext zu verwenden. "Ein Großteil der Popmusik - gerade der 90er Jahre - wäre ohne Sampling als Form der künstlerischen Auseinandersetzung mit anderen Werken überhaupt nicht denkbar. Die Entscheidung ist eine wichtige Stärkung der Kunstfreiheit", kommentierte Pelham das EuGH-Grundsatzurteil.

Grundsätzliche Bedeutung für die Musikwelt

Kraftwerk klagte auf Unterlassung, Schadenersatz und Herausgabe der Tonträger und war zunächst vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil allerdings 2016 wieder auf und verwies auf das Gut der Kunstfreiheit. Es verwies den Fall zurück an den BGH, der ihn schließlich dem EuGH zur Einschätzung vorlegte.

Der Rechtsstreit, der schon mehr als 20 Jahre andauert, hat für die Musikbranche grundsätzliche Bedeutung. Im Grunde geht es um die Frage, was mehr wiegt, Kunstfreiheit oder Urheberrecht.

Wer ist nun im Recht? Es bleibt kompliziert, denn viele Fragen bleiben offen wie beispielsweise: Ab wann gilt eine Sequenz als verändert? Ob der Musikschnipsel derart stark verändert wurde, dass der originale Kraftwerk-Sound nicht mehr wiederzuerkennen ist oder nicht, darüber muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.

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