Der Europäische Gerichtshof entschied im Streit zwischen Google und der französischen Datenschutzbehörde CNIL für das US-Internehmen.
Erfolg für das US-Internetunternehmen Google: Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass die Suchmaschine keine Links, die zu persönlichen Daten führen, weltweit entfernen muss. Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte das Unternehmen im Jahr 2016 mit einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro belegt, weil sich Google geweigert hatte, Links zu persönlichen Daten zu löschen, die mit Nutzung der Suchmaschine auffindbar waren.
2014 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Internetnutzer bei Google und anderen Anbietern von Suchmaschinen unter gegebenen Umständen das Löschen von Links beantragen können. In Frankreich lagen solche Anträge vor, Google hat das Löschen der Verknüpfungen abgelehnt.