Deutsche Innenminister wollen härter gegen Rechtsextreme vorgehen. Außerdem einigten sie sich bei ihrem Treffen in Lübeck darauf, die Abschiebung gefährlicher Straftäter nach Syrien zu erlauben.
Kampf gegen Rechts im Zentrum
Kampf gegen Rechtsextremismus, gegen Hate Speech und eine härtere Gangart gegenüber straffälligen syrischen Flüchtlingen: Das sind einige der Top-Themen, die noch bis Freitag bei der Innenministerkonferenz in Lübeck auf der Agenda stehen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte: "Die Botschaft ist, dass wir alles tun, um hohes Sicherheitsniveau in Deutschland zu halten, die Herausforderung des Rechtsextremismus massiv zu bekämpfen."
Rechtsextremismus wird in engem Zusammenhang gesehen mit Hatespeech im Netz. So soll sich etwa der Attentäter von Halle auch im Internet radikalisiert haben. Boris Pistoris, Innenminster Niedersachsens, fordert hier wirksamere Maßnahmen.
"Es muss um Zugriffsmöglichkeiten gehen, um beschleunigte Verfahren, schnellere Identifizierung derjenigen, die im Netz gegen Strafgesetze verstoßen und hetzen. Das muss jetzt alles noch enger zusammengeführt werden."
Abschiebestopp für syrische Straftäter aufheben
Daneben einigten sich die Innenminister darauf, den Abschiebestopp für Syrer in Deutschland zu lockern. Allerdings sollen nur gefährliche Straftäter abgeschoben werden. Das Problem: aktuell gibt es laut den Innenministern in Syrien keinen Ansprechpartner.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hans-Joachim Grote (CDU), sagte: "Ich glaube, anders wäre es auch den Menschen hier nicht zu vermitteln, dass jemand, der schwere Straftaten begeht, dennoch den Schutzstatus des Flüchtlings hat. Irgendwann werden auch diese Rechte, die wir gewähren, auch verwirkt."
In Syrien gibt es nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes aktuell keine Region, in die Flüchtlinge ohne Risiko zurückkehren können.
Strafen für Kindesmissbrauch sollen verschärft werden
Ein weiteres Thema: Kindesmissbrauch. Die Innenminister sind dafür, die Strafen zu verschärfen. So soll Kindemissbrauch künftig ein Verbrechen, und nicht wie bisher lediglich ein Vergehen sein.