EuGH urteilt: Airbnb braucht keinen Maklerausweis

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In Frankreich hatte der Gastgewerbeverband Strafanzeige gegen das Unternehmen gestellt.

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Der Unterkunftsvermittler Airbnb braucht keinen Gewerbeausweis als Immobilienmakler. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg entschieden. In dem Urteil heißt es, der Anbieter sei als „Dienst der Informationsgesellschaft" einzustufen, der unter eine Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr falle. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass Airbnb Preise festlege.

Strafanzeige des französischen Gastgewerbeverbands

In Frankreich hatte der Gastgewerbeverband Strafanzeige gegen Airbnb gestellt und argumentiert, das Unternehmen bahne nicht nur Geschäftsbeziehungen zwischen zwei Parteien an, sondern übe die Tätigkeit eines Immobilienmaklers aus, ohne über die entsprechende Lizenz zu verfügen. Das französische Gastgewerbe kritisiert auch, dass Airbnb zu den Geldgebern der in fünf Jahren in Paris stattfindenen Olympischen Sommerspiele gehört. Der Hotelverband rief deshalb zum Boykott auf.

Erläuterungen des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Urteil:https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-12/cp190162de.pdf

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