Dienen antisemitische Skulpturen dazu, an den Judenhass vergangener Zeiten zu erinnern? Auch darum geht es bei der Entscheidung zur Kirche in der Lutherstadt.
Das antisemitische Relief an der Kirche von Wittenberg - die sogenannte "Judensau"-Skulptur aus dem 13. Jahrhundert - darf bleiben - das hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden - vorerst.
Das Gericht meint, die Erklärungen um die Skulptur herum reichten aus, um die Beleidigung auszugleichen. Doch erlaubt das Gericht eine Revision.
Henning Haberland, der Sprecher des OLG Naumburg sagte zum Urteil: "Die Plastik wäre, wenn man sie für sich betrachtet sehen würde, beleidigend. In dem Zusammenhang, in den sie von der Kirche gestellt worden ist, hat sie diesen beleidigenden Charakter verloren."
Michael Düllmann protestiert seit Jahren gegen die Skulptur, der in Rheinland-Pfalz lebende Vertreter eine jüdischen Gemeinde hatte die Klage eingereicht. Und er wird wohl weiter klagen.
Die Kirche der Lutherstadt Wittenberg gehört zum Unesco-Weltkulturerbe. Umstritten ist, ob antisemitische Skulpturen dazu dienen, an den Judenhass vergangener Zeiten zu erinnern.
Das Urteil zur "Judensau" erregt auch im Ausland Aufsehen.