Insbesondere ab dem 6. Juni treten in dem Land zahlreiche Lockerungen ein.
Der Schweizer Bundesrat hat weitgehende Lockerungsmaßnahmen beschlossen. Diese treten teils bereits an diesem Samstag, insbesondere aber am 6. Juni in Kraft. Nach Angaben des Bundesrates ist die Zahl der Coronavirus-Neuansteckungen seit Wochen niedrig. Es gelten aber weiterhin Schutzmaßnahmen wie die Abstandsregel.
Alain Berset, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern, sagte: „Versammlungen mit bis zu 30 Personen im öffentlichen Raum werden erlaubt, und zwar bereits ab dem 30. Mai. (...) Das ist zum Beispiel eine Gruppe Jugendlicher, die zusammen Fußball spielen will. Oder eine Gruppe, die ein Picknick machen möchte.“
Bei Veranstaltungen und in Einrichtungen, in denen sich mehrere Personen gleichzeitig aufhalten, müssen Hygienevorschriften eingehalten werden.
„Ab Samstag, den 6. Juni, sind alle öffentlichen oder privaten Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen möglich. Das betrifft zum Beispiel politische Demonstrationen, Familienfeiern, Konzerte, Volks- oder Kinderfeste. Das betrifft natürlich auch Kinos, Theater und den Sport“, so Berset.
Verboten bleibt aber vorerst bis zum 6. Juli die Ausübung von Sportarten mit engem Körperkontakt wie Tanzen, Judo oder Ringen. In Schweizer Lokalen sind ab dem 6. Juni wieder Gruppen von mehr als vier Personen zugelassen, auch Freizeitbetriebe wie Schwimmbäder und botanische Gärten öffnen wieder.
Im Kanton Waadt endete für einen Teil der Reservisten der Schweizer Armee der Coronavirus-Einsatz. Sie waren zur Entlastung des Gesundheitswesens sowie als Unterstützung des Zolls eingesetzt worden.