Innenminister Horst Seehofer durfte die AfD in einem Interview nicht "staatszersetzend" nennen.
In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass Innenminister Horst Seehofer die Partei AfD in ihren Rechten verletzt hat. Auf der Internetseite des Ministeriums war ein Interview veröffentlicht worden, in dem Seehofer Kritik an der Alternative für Deutschland geübt hatte.
Gegen Gebot staatlicher Neutralität verstoßen
Die Äußerungen sind nach Auffassung der Richter "als Teilnahme am politischen Meinungskampf verfassungsrechtlich zwar nicht zu beanstanden", allerdings sei durch die Veröffentlichung im Internetauftritt des Ministerium gegen das Gebot staatlicher Neutralität verstoßen worden. Dadurch, so das Bundesverfassungsgericht, sei die AfD in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt worden.
Wettbewerbslage zum Nachteil der AfD verändert
Seehofer habe staatliche Ressourcen eingesetzt, die der AfD nicht zur Verfügung stehen, und damit die Wettbewerbslage zwischen den politischen Parteien zum Nachteil der AfD verändert, heißt es im Urteil. Jörg Meuthen, Bundessprecher der AfD, nannte den Entscheid einen "wichtigen Beitrag zur politischen Hygiene in Deutschland".