Hamburg: Jugendstrafe für ehemaligen SS-Wachmann gefordert

Angeklagter im Landgericht Hamburg
Angeklagter im Landgericht Hamburg Copyright CHRISTIAN CHARISIUS/(c) dpa/Pool
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Von Euronews mit dpa, AP
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Im Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann im KZ Stutthof hat die Staatsanwaltschaft in Hamburg eine Jugendstrafe von drei Jahren gefordert.

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Im Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann im KZ Stutthof hat die Staatsanwaltschaft in Hamburg eine Jugendstrafe von drei Jahren gefordert.

Nach Angaben des Staatsanwaltes wurde der Angeklagte Bruno D. der Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen überführt. Der damals 17 bis 18 Jahre alte SS-Wachmann habe gewusst, was in dem Konzentrationslager bei Danzig passierte. Er habe den Genozid der Nationalsozialisten an den Juden als Unrecht erkannt, hieß es.

Die Besonderheit dieses Falles ist sicher, dass die Tatzeit schon 75 Jare zurückliegt. Außerdem war zu berücksichtigen, dass der Angeklagete von Beginn an Angaben zu den äußeren Tatumständen gemacht hat, er hat Angaben zu seiner Tätigkeit im Konzentrationslager Stutthof gemacht, ohne die die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gar nicht hätten geführt werden können und ohne die gar keine Anklage hätte erhoben werden können.
Nana Frombach
Staatsanwaltschaft Hamburg

Der 93-Jährige hatte zum Auftakt des Verfahrens im Oktober des vergangenen Jahres angegeben, dass er nicht freiwillig Wachmann in Stutthof war. Er sei 1944 zur Wehrmacht eingezogen worden. Weil er nicht frontverwendungsfähig gewesen sei, habe man ihn zum Wachdienst nach Stutthof abkommandiert.

Die SS-Uniformjacke habe er nach der Rückkehr von einem Krankenhausaufenthalt anziehen müssen. Er habe viele Leichen in dem KZ gesehen, selbst aber nie von seiner Waffe Gebrauch gemacht.

Dem Mann droht eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Ein Urteil wird im Laufe dieses Monats erwartet.

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