Lübcke-Prozess: Hauptangeklagter Ernst gesteht tödlichen Schuss

Hauptverdächtiger im Mordfall Lübcke
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Von Euronews
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Stephan Ernst räumte ein, den tödlichen Schuss abgefeuert zu haben. Laut Anklage handelte er aus rechtsextremistischen Motiven.

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Im Prozess um den mutmaßlich rechtsextremistisch motivierten Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Hauptverdächtige gestanden.

Stephan Ernst räumte vor dem Frankfurter Gericht ein, den tödlichen Schuss abgefeuert zu haben. Laut Anklage handelte er aus rechtsextremistischen Motiven. Sein Verteidiger Mustafa Kaplan verlas eine Erklärung, in der Ernst die Angehörigen um Entschuldigung bat. Die Tat sei feige, falsch und grausam gewesen. Niemand solle sterben, weil er eine andere Meinung vertrete.

Der CDU-Politiker Lübcke war in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses in Nordhessen mit einem Kopfschuss getötet worden. Dieser war in der Vergangenheit wegen seines Einsatzes für Flüchtlinge wiederholt angefeindet worden.

In einem ersten Verhör hatte Ernst wenige Tage nach seiner Festnahme den Mord bereits gestanden. Dabei gab er an, allein gehandelt zu haben. Kurze Zeit später widerrief er sein Geständnis. Im Januar beschuldigte jedoch seinen mitangeklagten mutmaßlichen Komplizen Markus H., Lübcke im Streit versehentlich erschossen zu haben.

Stephan Ernst ließ heute erklären, er sei zusammen mit Markus H., der wegen Beihilfe angeklagt ist, zum Wohnort des CDU-Politikers gefahren. Dort habe er Lübcke die Waffe vors Gesicht gehalten und ihm vorgehalten: "Für so was gehe ich jeden Tag arbeiten". Dann sei der Schuss gefallen.

Ernst wird zudem vorgeworfen, am 6.1.2016 im nordhessischen Lohfelden einen Flüchtling aus dem Irak niedergestochen und schwer verletzt zu haben.

Bis Ende Oktober soll der Prozess am Frankfurter Oberlandesgericht mit insgesamt 30 Verhandlungstagen dauern.

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