EU-Parlament verabschiedet das Recht auf Reparaturen

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Copyright Geert Vanden Wijngaert/Copyright 2018 The Associated Press. All rights reserved.
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Von Ana LAZARO
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Einmal zerbrochen, enden die meisten elektronischen Geräte im Müll. Eine Reparatur ist zu aufwendig, zu kompliziert oder zu teuer. Das Europäische Parlament stimmte jetzt für eine Vorlage, die eine kosteneffiziente Reparatur als erste Option für Verbraucher vorschreibt.

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Einmal zerbrochen, enden die meisten elektronischen Geräte im Müll. Eine Reparatur ist zu aufwendig, zu kompliziert oder zu teuer.

Das Europäische Parlament stimmte jetzt für eine Vorlage, die eine kosteneffiziente Reparatur als erste Option für Verbraucher vorschreibt.

Es geht auch um den Kampf gegen die Marketing-Strategie der sogenannten geplanten Obsoleszenz.

In einem Brüsseler Reparatur-Shop heißt es, ALLES könne repariert werden, doch die Hersteller machten es bisweilen sehr schwer. Die meisten Probleme geschähen, weil die Leute ihre Handys in die Toilette fallen lassen, sagt der Techniker Areg Badalian. Oder die Bildschirme seien zerbrochen. Er könne Bildschirme reparieren, ebenso Batterien und Ladegeräte. Dies seien die häufigsten Reparaturen.

Einer jüngsten Eurobarometer-Umfrage zufolge glauben acht von zehn Europäern, dass Hersteller gezwungen werden müssten, Reparaturen von elektronischen Geräten zu vereinfachen.

Ob dies in der Praxis durchführbar ist, bleibt abzuwarten. Das Europäische Parlament schloss sich jedenfalls mit großer Mehrheit dieser Meinung an.

Aktivisten sehen darin eine ersten Schritt in die richtige Richtung. Chloé Mikolajczak von *Right to Repair Europe" meint, es gebe in diese Frage politisch eine deutliche Spaltung zwischen Konservativen und Progressiven.

Doch letztlich sei das Europäische Parlament seinem Ruf als Verteidiger von Verbraucherrechten und Umweltanliegen gerecht geworden.

Im verabschiedeten Text heißt es, es müsse auf einem Label die geschätzte Lebensdauer des Produkts angegeben werden sowie die Information, wie es zu reparieren sei. Außerdem dürfe das Produkt nicht vorzeitig überaltern. Diese Klausel solle mögliche Gerichtsverfahren erlauben.

Nach der Abstimmung im Parlament macht sich nun die EU-Kommission daran, einen Gesetzestext zu formulieren.

Journalist • Stefan Grobe

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