Steuernachforderungen nicht gerechtfertigt: Amazon gewinnt Streit mit EU-Kommission

Amazon-Logo hinter Stacheldraht in Rheinberg, 19.02.2013
Amazon-Logo hinter Stacheldraht in Rheinberg, 19.02.2013 Copyright AP Photo/Frank Augstein, Archiv
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Von Euronews mit dpa
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Amazon hat nicht von unerlaubten Steuervorteilen in Luxemburg profitiert. Das entschied das EU-Gericht an diesem Mittwoch und kippte damit eine Anordnung der EU-Kommission.

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Amazon hat nicht von unerlaubten Steuervorteilen in Luxemburg profitiert. Das entschied das EU-Gericht an diesem Mittwoch und kippte damit eine Anordnung der EU-Kommission, die Luxemburg aufforderte, Steuern in Millionenhöhe von dem Online-Händler nachzufordern. Zur Begründung hieß es, dass die Kommission rechtlich nicht ausreichend belegt hätte, dass die Steuerlast einer europäischen Tochtergesellschaft des Amazon-Konzerns zu Unrecht verringert worden war.

Die EU-Kommission hatte den Fall geprüft und befunden, dass Luxemburg dem Konzern im Zeitraum von Mai 2006 bis Juni 2014 wettbewerbswidrige Vorteile verschafft hatte, damit es im Land bleibt.  Dreiviertel seiner in der EU erwirtschafteten Gewinne sollen nicht versteuert worden sein.

Es wird erwartet, dass die EU-Kommission von ihrem Einspruchsrecht auch in diesem Fall Gebrauch macht. Ein ähnliches Urteil zu Steuernachforderungen gegenüber Apple in Irland wird ebenfalls angefochten. 

Amazon begrüßte die Gerichtsentscheidung und bekräftige Überzeugung, dass man sich an die geltenden Steuerregeln gehalten habe. Inzwischen versteuert das Unternehmen seine Gewinne in jedem einzelnen EU-Land und nicht mehr zentral in Luxemburg. 

Für die EU-Kommission ist das Urteil unangenehm, weil es Befürchtungen weckt, dass als unfair und wettbewerbsverzerrend erachtete Steuerdeals in vielen Fällen juristisch nicht zu beanstanden sein könnten. Auch im Fall Apple hatten die Richter des EU-Gerichts entschieden, dass die Kommission nicht ausreichend nachgewiesen habe, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten.

Nur ein schwacher Trost für die EU-Kommission ist, dass die öffentliche Diskussion über die Fälle als einer der Gründe gilt, warum Unternehmen wie Amazon ihre Steuerpraxis mittlerweile geändert haben. Ein Erfolg von Apple & Co. vor dem Europäischen Gerichtshof könnte nämlich dazu führen, dass andere Unternehmen diesem Beispiel nicht folgen und weiter auf Steuervermeidungsdeals setzen. Mehr als 30 fragwürdige Fälle hat die EU-Kommission derzeit noch unter Beobachtung.

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