Die NATO und der Bündnisfall: Wann greift Artikel 5

Das NATO-Hauptquartier in Brüssel
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Von Nial O'Reilly
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Es reicht ein bewaffneter Angriff gegen einen, laut Vertrag gilt dies als Angriff gegen alle. Einen Automatismus gibt es aber nicht, der Nato-Rat muss den Artikel aktivieren und den Bündnisfall ausrufen.

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Gegenseitiger Beistand bis hin zur Verteidigung ist der Auftrag der Nato. Gegründet nach dem Zweiten Weltkrieg, sollte das Bündnis der als Bedrohung wahrgenommenen atomar bewaffneten Sowjetunion begegnen.

Jetzt tobt der größte Landkrieg seit 1945 in Europa, und die Raketeneinschläge in Polen werfen die Frage auf, ob die Nato hätte Kriegspartei werden können, sollte Russland für die Explosionen auf polnischem Gebiet verantwortlich sein. Die Artikel 4 und 5 des Nato-Gründungsvertrags sind Kernelemente des Verteidigungsbündnisses.

Gemäß Artikel 4 des Vertrages kann das Bündnis aber auch auf einen mutmaßlichen Angriff auf einen Mitgliedsstaat reagieren, ohne in einen Krieg einzutreten.

Zuerst konsultieren die Vertragsparteien einander, wenn ihrer Auffassung nach die territoriale Unversehrtheit, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit eines Partners bedroht ist. Die Botschaft lautet, dass das Bündnis mögliche Maßnahmen in Betracht zieht.

Artikel 5, in dem der Bündnisfall, der Grundsatz der gegenseitigen Verteidigung verankert ist, wurde bisher nur einmal aktiviert, nach den Anschlägen vom 11. September auf die USA.

Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.
Artikel 5 des NATO-Vertrages

Der Bündnisfall ist kein Automatismus

Die Vertragsparteien kommen überein, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere Partner als Angriff gegen sie alle angesehen wird. Die Unterstützung erfolgt einzeln oder in Abstimmung mit den anderen - bis hin zur Anwendung von Waffengewalt. Einen Automatismus gibt es aber nicht, der Nato-Rat muss den Artikel aktivieren und den Bündnisfall ausrufen.

Artikel Fünf wurde am Tag nach dem 11. September ausgelöst. Die damals 19 Mitgliedsstaaten stimmten nach den Anschlägen einstimmig für den Bündnisfall. Sie sahen es als erwiesen an, dass die Anschläge auf das Terrornetzwerk Al-Kaida zurückgingen, damit aus dem Ausland gesteuert und die Bedingungen für die Aktivierung von Artikel 5 erfüllt waren.

Innerhalb weniger Wochen lief eine von der UNO legitimierte Nato-geführte Operation in Afghanistan, das den Tätern vom 11. September Unterschlupf gewährte.

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