Ein syrischer Arzt, der in Deutschland als Orthopäde arbeitete, ist vom Frankfurter Oberlandesgericht zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte für das Assad-Regime Menschen gefoltert und getötet.
Das Frankfurter Oberlandesgericht befand den heute 40-Jährigen für schuldig, als Assistenzarzt in den Militärkrankenhäusern der Städte Homs und Mezzeh sowie in einem Gefängnis in Syrien 2011 und 2012 Regimegegner gefoltert und dabei neun Menschen schwer an Leib und Seele verletzt und zwei weitere getötet zu haben. Seine Opfer waren regimekritische Zivilisten.
2015 war der Mann nach Deutschland gekommen und hatte dort als Orthopäde praktiziert.
"Kein Folterer darf sich der Straflosigkeit gewiss sein, egal, wo er sich aufhält", so der Vorsitzende Richter.
Mord, Folter, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Angeklagt war der heute 40-Jährige für Mord, Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Alle Vorwürfe sahen die Richter als erwiesen an. Darüber hinaus wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach Ende der Freiheitsstrafe soll der Täter deshalb in Sicherungsverwahrung bleiben. Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Bundesanwaltschaft.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts. Seine Anwälte hatten unter anderen beim Vorwurf der Tötung Freispruch gefordert und begründet, dass ihr Mandat in der fraglichen Zeit nicht in Homs tätig gewesen sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Syrischer Arzt arbeitete als Orthopäde in Deutschland
2015 war der Mann mit Visum nach Deutschland gereist und hatte nach seiner Approbation als Orthopäde in Kliniken in Hessen gearbeitet. Mit seiner Frau und zwei Kindern lebte er in Kassel. 2020 wurde er festgenommen, nachdem Zeugen ihn in einer Dokumentation über Homs wiedererkannt hatten. Der Prozess begann 2022, ein Jahr zuvor war M. bereits in Untersuchungshaft. Es folgten 186 Verhandlungstage.
Ein Urteil wie dieses könne die Anerkennung des Leids der Opfer ausdrücken und für Rechtsfrieden sorgen, so der Vorsitzende Richter zum Ende des Prozesses an diesem Montag. Der Prozess konnte in Deutschland dank des Weltrechtsprinzips im Völkerstrafrecht stattfinden. Dieses besagt, dass bei besonders gravierenden Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit die Täter in jedem Land juristisch verfolgt werden können. Das soll signalisieren, dass es keinen rechtsfreien Raum gibt, in dem ein Täter Zuflucht findet.