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Verdacht auf Drogenhandel: Durchsuchung an Bundeswehr-Uni Hamburg

Wegen des Verdachts auf illegalen Drogenhandel an der Bundeswehr-Universität wurden Durchsuchungen eingeleitet.
Wegen des Verdachts auf illegalen Drogenhandel an der Bundeswehr-Universität wurden Durchsuchungen eingeleitet. Copyright  AP
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Von Franziska Müller
Zuerst veröffentlicht am
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An der Bundeswehr-Universität Hamburg hat es Durchsuchungen gegeben. Der Verdacht: unerlaubter Umgang mit Betäubungsmitteln. Erst Mitte Januar wurden ähnliche Fälle bei den Fallschirmjägern bekannt.

Mitte Januar wurde die Bundeswehr-Universität in Hamburg wegen des Verdachts auf Drogen durchsucht. Konkret handelt es sich um einen Verdacht auf unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln, wie das Bundesverteidigungsministerium am Dienstag mitteilte.

Möglicherweise wurden diese nicht nur entgegen dem geltenden Betäubungsmittelgesetz konsumiert. Es besteht auch der Verdacht, dass Studierende mit den Substanzen illegale Geschäfte betrieben haben sollen.

Das Bundesverteidigungsministerium teilte mit, es gebe eine Bundeswehr-interne Ermittlung. Dabei sind mehrere Verdachtsfälle festgestellt worden. Deshalb gehe man inzwischen von mehreren Beschuldigten aus. Auf Grundlage der ersten Ermittlungserkenntnisse hat die Bundeswehr nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums "erste disziplinare Sofortmaßnahmen" eingeleitet.

"Null-Toleranz-Linie" bei Drogenmissbrauch

In einer Pressemitteilung stellt das Verteidigungsministerium, dem die Bundeswehr untergeordnet ist, außerdem klar: "Jeglicher illegale Umgang mit Betäubungsmitteln hat in der Bundeswehr keinen Platz." Drogenmissbrauch und -geschäfte stünden im fundamentalen Widerspruch zum Selbstverständnis der Truppe und den Werten der Bundeswehr.

Es gebe darüber hinaus eine straf- und disziplinarrechtliche Relevanz. Denn die Bundeswehr verfolge nach eigenen Angaben eine "Null-Toleranz-Linie". Die laufenden Ermittlungen zielen daher darauf ab, die Verdächtigen zu überprüfen. Mögliches Fehlverhalten werde konsequent geahndet.

Was steht für Drogenmissbrauch und illegalen Handel im Gesetz?

Je nachdem, welche Menge und unter welchen Umständen Drogen weitergegeben oder vertrieben werden, stehen unterschiedliche Strafen in Aussicht. Handel, Abgabe und Besitz zum Verkauf illegaler Drogen sind nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Die Vergehen können sowohl mit Geldstrafen als auch mit Freiheitsstrafen von mehreren Jahren geahndet werden.

"Möglicherweise entwürdigende Aufnahmerituale"

Das Bundesverteidigungsministerium spricht außerdem von "möglicherweise entwürdigenden Aufnahmeritualen". Diese hätten in der Vergangenheit an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg stattgefunden.

Obwohl Rituale in den Streitkräften zu Integration und Identitätsstiftung beitragen könnten, sind sie nicht in jeglicher Form zulässig. Auch hier gelten die von der Bundeswehr gelebten Werte.

Rituale dürften jedoch die Grenzen der guten Sitten und des Anstandes nicht überschreiten und auch die Rechte beteiligter Personen nicht verletzen. Insbesondere physische Übergriffe, ausgrenzendes oder diskriminierendes Verhalten sei nicht zulässig. Auch Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz werden nicht ausgeschlossen.

Bei den laufenden Ermittlungen werden auch weitere Hinweise zu diesen Taten gesammelt. Wer dagegen verstößt, kann sich mit einer dienstrechtlichen Verfolgung konfrontiert sehen.

Mitte Januar wurden bereits schwere Vorwürfe gegen das Fallschirmjägerregiment 26 erhoben. Dort sollen problematische Praktiken über Jahre toleriert worden sein: von rechtsextremen Parolen über sexuelle Übergriffe, Drogenkonsum bis hin zu gefährlichen Ritualen.

Dem Inspekteur des Heeres, Dr. Christian Freuding zufolge, wird derzeit von 55 Beschuldigten im Fallschirmjägerregiment 26 ausgegangen, in 18 Fällen wurden bereits Disziplinarmaßnahmen verhängt. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) nannte die gemeldeten Fälle "erschütternd", wie die deutsche Presseagentur (dpa) meldet und beklagte, dass sie im "krassen Widerspruch" zu den elementaren Werten der Bundeswehr stünden.

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