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479 Millionen Euro: Meta muss Strafe an spanische Presse zahlen

Meta (Archivbild)
Meta (Archivbild) Copyright  AP/Jeff Chiu
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Von Jesús Maturana
Zuerst veröffentlicht am
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Meta (Facebook und Instagram) muss 87 spanische Presseverlage und Nachrichtenagenturen mit 479 Millionen Euro entschädigen. Das Urteil, mit dem die ursprüngliche Forderung von 551 Millionen Euro teilweise bestätigt wird, beruht auf dem Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs.

Das 15. Handelsgericht von Madrid hat eines der strengsten Urteile gegen einen Technologieriesen in Spanien gefällt.

Das Gericht verurteilte Meta Platforms Ireland Limited zur Zahlung von 479 Millionen Euro an 87 in der Asociación de Medios de Información (AMI), dem Zusammenschluss digitaler spanischerPresseverlage und Nachrichtenagenturen.

Mit dem Gerichtsurteil wird den Forderungen der Medien, die ursprünglich 551 Millionen Euro gefordert hatten, teilweise stattgegeben. In der Urteilsbegründung hieß es, Meta habe einen erheblichen Wettbewerbsvorteil auf dem spanischen Markt für digitale Werbung erlangt. Dieser Vorteil wurde vom Richter als unlauter eingestuft,da er durch den Missbrauch geschützter personenbezogener Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern für die Einfügung gezielter Werbung erzielt wurde.

Demnach wurde die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) der Europäischen Union verletzt.

Der Ursprung des Streits lag im Jahr 2018

Der Streit geht auf das Jahr 2018 zurück. Der Medienverband warf Meta vor, die geschützten Daten von Millionen von Nutzern im Zeitraum zwischen 2018 und 2023 unrechtmäßig zu nutzen, um sein lukratives Geschäft mit verhaltensbezogener Werbung anzukurbeln.

Wie in dem Urteil ausgeführt, ersetzte das Technologieunternehmen die Rechtsgrundlage für die Ausführung des Vertrags durch die ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten, eine Strategie, die zuvor von der irischen Datenschutzbehörde im Jahr 2022 gebilligt worden war. Durch die Änderung der Rechtsgrundlage kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die gezielte Werbung von Meta auf einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung beruhte, die dem Unternehmen eine von den nationalen digitalen Medien unerreichte Fähigkeit zur gezielten Ansprache ermöglichte.

Dieser Unterschied in der Fähigkeit zur Profilerstellung und zur gezielten Werbung führte zu einer Marktverzerrung, die die wirtschaftliche Nachhaltigkeit spanischer Verleger, die sich streng an die europäischen Vorschriften hielten, beeinträchtigte.

Obwohl es sich um ein hartes Urteil handelt, ist zu beachten, dass es nicht rechtskräftig ist und bei höheren Gerichten, wie dem Madrider Landgericht, angefochten werden kann. Nichtsdestotrotz stellt das Urteil einen Präzedenzfall von großer Bedeutung für das digitale Ökosystem dar, da es das Geschäftsmodell der Werbung in Frage stellt, das auf der massiven Nutzung von Daten ohne angemessene Rechtsgrundlage beruht.

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