Sölden verhängt ein Alkoholverbot für öffentliche Plätze, Straßen und den Ortskern. Neben seinen Pisten ist der Ort im Ötztal auch für seine pulsierende Partymeile bekannt. Die Gemeinde im Ötztal ist damit nicht die erste, die zu dieser Maßnahme greift.
Es war wohl zuviel mit dem Après-Ski-Vergnügen - auch und vor allem für Einheimische, die unter enthemmten Ski-Touristen litten. Eines der Top-Skigebiete Österreichs hat dieses Jahr ein striktes Alkoholverbot verhängt.
Mit dem Start der Wintersaison 2025/26 gilt in Sölden ab dem 1. Dezember 2025 bis zum 19. April 2026 ein Alkoholverbot. Bürgermeister Ernst Schöpf betonte: "Sölden soll ein Ort bleiben, an dem man feiern kann – jedoch mit mehr Maß und Rücksicht."
Schon in der letzten Skisaison hatte es Versuche gegeben, mit verstärkten Lärmkontrollen und Appellen an die Vernunft gegenzusteuern – allerdings mit nur geringem Erfolg.
Wie Vizebürgermeister Maximilian Riml der Krone Zeitung sagte, gingen immer mehr Gäste zum Rauchen vor die Lokale und setzten dort auf dem Gehsteig ihre Feiern mit Alkohol fort. Zerbrochene Biergläser hätten sich auf den Gehwegen gesammelt, der Lärm habe bis tief in die Nacht angedauert – und selbst Betrunkene, die mit Biergläsern Fußball spielten, seien keine Seltenheit gewesen.
In der "Alkoholfreien Zone 2025" nun ist der Konsum von alkoholischen Getränken im Freien sowie das Mitführen offener Flaschen oder Becher auf den Straßen untersagt.
Konkret: Die Verbotszone reicht von der Giggijochbahn bis zur Gaislachkoglbahn und umfasst Plätze rund um die Freizeit Arena, angrenzende Wohnbereiche, Wadele und den Zentrumsshuttle (Tal- und Bergstation). Zudem gelten die Bereiche rund um das Wohn- und Pflegeheim sowie den Schülerhort künftig als Alkoholsperrzone.
Die betreffenden Flächen sind auf den Gemeindekarten rot markiert. In den Lokalen selbst darf weiterhin gefeiert werden – nur auf öffentlichen Flächen gilt das Verbot.
Wer das Verbot missachtet, muss mit hohen Strafen rechnen - bis zu 2.000 Euro kann der Spaß kosten.
Sölden führt Regeln ein, die in anderen Tiroler Gemeinden schon seit Jahren gelten. In St. Anton am Arlberg etwa ist der Alkoholkonsum seit 2007 in bestimmten Bereichen wie dem Bahnhof oder der Fußgängerzone verboten.