“Warum konzentriert sich der Internationale Strafgerichtshof nur auf afrikanische Fälle? Was ist z.B. mit den Verbrechen in Syrien und in Palästina?”
“Warum konzentriert sich der Internationale Strafgerichtshof nur auf afrikanische Fälle? Was ist z.B. mit den Verbrechen in Syrien und in Palästina?” Das möchte Joseph aus Kinshasa wissen.
Fadi El Abdallah, Sprecher des Internationalen Strafgerichtshofs erklärt: “Die afrikanischen Staaten haben den Internationalen Strafgerichtshof ICC darum gebeten, die Verbrechen zu untersuchen, die anscheinend innerhalb ihres Territoriums begangen wurden.
Das ist die große Mehrheit der Ermittlungen, die der ICC eröffnet hat. Ansonsten kann auch der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an den ICC appellieren. Auf diese Weise wurde das Gericht auch mit der Untersuchung von afrikanischen Staaten beauftragt.
Der ICC selbst hat eine Kompetenz in den Staaten, die das Rom-Statut unterzeichnet haben. Der ICC unternimmt in diesem Rahmen auch Vorprüfungen in mehreren Länder, wie z.B. Palästina, Georgien, Honduras, Kolumbien und vielen anderen.
Syrien hat das Rom-Statut nicht unterschrieben. Seine Regierung hat die Kompetenz des ICC nicht anerkannt. Und der UN-Sicherheitsrat hat den ICC nicht darum gebeten, eine Ermittlung aufzunehmen und die syrische Regierung nicht dazu aufgefordert, mit dem ICC zu kooperieren.
Im Fall von Palästina ist die Situation eine andere, denn die palästinensische Regierung hat akzeptiert, dass der ICC für das palästinensische Territorium zuständig ist und hat auch das Rom-Statut unterschrieben. Die Chefanklägerin des ICC Fatou Bensouda hat also eine Vorprüfung veranlasst. So wird bestimmt werden, ob genügend Gründe vorhanden sind, um eine Ermittlung aufzunehmen oder nicht.”
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