Gerechtigkeit für Syriens Folteropfer

Gerechtigkeit für Syriens Folteropfer
Von Hans von der Brelie
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Wenn auch schwierig - aber in einigen Fällen gibt es eine Handhabe, syrische Kriegsverbrecher zur Verantwortung zu ziehen

In Syrien wird systematisch gefoltert – das bestätigen Menschenrechtsexperten, und das berichten die Opfer, die die Folter überlebten und es außer Landes geschafft haben. Die syrische Regierung verübt ebenso solche Gräueltaten wie die bewaffnete Opposition und der IS. Schätzungsweise mehr als 17.000 Menschen wurden laut Amnesty International zwischen 2011 und 2015 im Gewahrsam des Regimes getötet.

Die Täter vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen, ist schon wegen des Widerstands Russlands vorerst unmöglich. Doch für die Überlebenden gibt es einen kleinen Hoffnungsschimmer: Das Weltrechtsprinzip, die universelle Gerichtbarkeit. Demnach kann eine Straftat, einfach ausgedrückt, auch in einem anderen Staat juristisch verfolgt werden, ohne dass der mutmaßliche Täter aus diesem Staat stammt. Und in Deutschland und Schweden zum Beispiel wurden und werden eine Handvoll solcher Fälle verhandelt oder Täter auch schon verurteilt.

Karte von Amnesty International mit den Ländern, die das Weltrechtsprinzip anwenden können, hier
Mehr zu Fällen vor deutschen Gerichten hier
Mehr dazu, welche Strafverfolgungsmöglichkeiten es für die Taten in Syrien gibt, hier

In unserer Reportage sprechen wir mit mehreren Syrern, die von ihren Qualen berichten, und mit Juristen und Menschenrechtsorganisationen, die versuchen, den Opfern im Ausland zu Gerechtigkeit zu verhelfen. Das European Center for Constitutional and Human Rights zum Beispiel unterstützt die Opfer beim Gang vor Gericht.




Der Syrien- und Rechtsexperte Nadim Houry von Human Rights Watch erklärt uns im Interview im Detail, inwieweit Folter von der syrischen Regierung systematisch eingesetzt wird, welche Fälle schon im Ausland verhandelt wurden, und inwieweit die Justiz überhaupt eine Handhabe hat. Sein Kredo: Was heute unmöglich scheint, kann morgen möglich werden – man muss nur heute beginnen, daran zu arbeiten. Und die strafrechtlichen Ermittlungen, die heute begonnen werden, sowie internationale Haftbefehle können der Justiz im Ausland wie auch eines Tages in Syrien selbst äußerst nützlich sein.

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