Die Namensrechte des Fußball-Stars Neymar dürfen nicht von Dritten ausgeübt werden, so das EU-Gericht
Nur Neymar ist Neymar - das EU-Gericht in Luxemburg entschied, dass die Rechte am Namen des brasilianischen Fußballstars nicht von Dritten ausgeübt werden können.
Die Richter bestätigten damit die Entscheidung des EU-Amtes für geistiges Eigentum.
Ein Portugiese hatte den Markennamen Neymar für sich registrieren lassen.
Dies komme einem Täuschungsversuch gleich, so das Gericht.