Verstößt das osteuropäische Land gegen EU-Grundrechte?
Das Strafverfahren, das das EU-Parlament gegen Ungarn eingeleitet hat, geht in die nächste Runde. An diesem Montag musste sich das EU-Mitglied erstmals einer Anhörung stellen. Budapest wird vorgeworfen, Grundwerte der Europäischen Union verletzt zu haben.
"Komplexe Angelegenheit"
Es habe sich gezeigt, dass es auf Seiten der Mitgliedsstaaten präzise Fragen gebe und auf Seiten der ungarischen Behörden den Willen, Antworten zu liefern.
Es handele sich um eine komplexe Angelegenheit, die man nicht durch eine Anhörung allein klären könne, erklärte der stellvertretende Kommissionspräsident Frans Timmermans.
Das vom EU-Parlament eingeleitete Strafverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags soll Ungarn dazu bewegen, die Unabhängigkeit der Justiz und die Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Auf dem Prüfstand stehen auch Minderheitenrechte und die Situation von Migranten und Flüchtlingen in dem osteuropäischen Land.
"Alle Anschuldigungen widerlegt"
Die Regierung von Viktor Orban sieht keinen Handlungsbedarf.
Judit Varga, die ungarische Justizministerin, erklärte, "wir hören die alt bekannten Anschuldigungen der liberalen, einwanderungsfreundlichen Elite. Diese werden von den liberalen, westeuropäischen Medien aufgegriffen. Bei den Anhörungen heute und in der vergangenen Woche konnten wir alle Anschuldigungen Stück für Stück widerlegen."
Ob es zu einem Strafverfahren gegen Ungarn kommt, ist ungewiss. Dem müssten mehr als drei Viertel der EU-Mitglieder zustimmen. Das ist jedoch fraglich.