Weniger Abtreibungsbefürworter. Wie sich die Pandemie auf Frauenrechte auswirkt

Die Unterstützung für Abtreibungsrechte ist in der EU leicht zurückgegangen
Die Unterstützung für Abtreibungsrechte ist in der EU leicht zurückgegangen Copyright AP Photo
Von Euronews
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Laut einer neuen Erhebung ist eine wachsende Zahl von Menschen in Europa gegen das Recht auf Abtreibung

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Laut einer neuen Erhebung des Umfrageinstituts Ipsos MORI ist eine wachsende Zahl von Menschen in Europa gegen das Recht auf Abtreibung. Nach Expertenmeinungen würden weltweit einige Staaten die aktuelle Pandemiesituation nutzt, um den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu erschweren.

70 Prozent der Befragten waren der Meinung, dass Abtreibung erlaubt werden sollten - das sind 2 Prozent weniger als 2014, als die Umfrage zum ersten Mal durchgeführt wurde. Dabei ging die Zahl der Menschen, die das Recht auf Abtreibung befürworten in acht europäischen Ländern zurück.

Bei der Erhebung wurden 17.500 Menschen aus 25 Ländern befraqt.

Deutschland: Zustimmung zu Abtreibungen minus 9 Prozent

In Deutschland ist die Zustimmung zu Abtreibungen seit 2014 um 9 Prozent, von 85 auf 76 Prozent zurückgegangen. In Frankreich ist sie um 6 Prozent, von 90 auf 84 Prozent und in Spanien um 5 Prozent, von 88 auf 85 Prozent gesunken.

Dennoch ist die Zahl der Befürworterinnen und Befürworter in Europa nach wie vor hoch, wobei Schweden (88%) Zustimmung vorne liegt, gefolgt von Belgien (87%), Frankreich (84%), Großbritannien, die Niederlande und Spanien (alle 83%).

In anderen Ländern hat die Unterstützung für das Recht auf Abtreibung enorm zugenommen, so etwa in Südkorea (+ 20%), Mexiko (+ 13%) und Russland (+ 10%).

Die Vereinigten Staaten (64%) und Japan (66%) sind die einzigen Industrienationen unter den Top 10 mit der geringsten Akzeptanz.

Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen in der EU

Die meisten Länder in der Europäischen Union haben Schwangerschaftsabbrüche mit oder ohne obligatorische Wartezeit oder Beratung legalisiert.

Nur in Polen und Malta, wo nach wie vor sehr restriktive Gesetze in Bezug auf Abtreibungen gelten, bleibt diese Praxis illegal.

Abtreibungen in Corona-Zeiten: Wie sich die Pandemie auf Frauenrechte auswirkt

Die Coronavirus-Pandemie hat zu diversen Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens und der Wirtschaft geführt und Arbeit, Bildung und Gesundheitsversorgung beeinträchtigt.

Politische Entscheidungsträger und die öffentliche Gesundheitsversorgungen waren während der aktuen Phase mit belegten Intensivstationen gezwungen, nicht zeitsensible medizinische Versorgungen zu verschieben. Das hatte eine Debatte darüber auslöst, was als wesentliche und nicht zeitkritische Gesundheitsversorgung gilt.

Experten sagen, dass die Einschränkungen der Gesundheitsversorgung während der Pandemie Abtreibungsgegnern die Gelegenheit geboten habe, um den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen dort einzuschränken, wo Frauen am wenigsten Zugang zu diesen Angeboten haben.

Argument: Abtreibungen sind medizinisch nicht notwendig

Dr. Daniel Grossman, Professor in der Abteilung für Geburtshilfe, Gynäkologie und Reproduktionswissenschaften an der Universität von Kalifornien, San Francisco, sagte, für die medizinische Gemeinschaft sei klar, dass die Abtreibungsfürsorge eine wesentliche Gesundheitsfürsorge sei, eine zeitkritische, die nicht verzögert oder aufgeschoben werden könne.

Dr. Daniel Grossman, Professor: "Es war klar, dass Politiker in einigen US-Bundesstaaten versuchen würden, die Pandemie für ihr politisches Ziel, Abtreibung zu verbieten, ausnutzen würden, und zwar mit dem Argument, dass Abtreibungen nicht medizinisch sind. Glücklicherweise sind diese Anordnungen im Moment nicht in Kraft."

Texas Gouverneur Greg Abbott hatte solch eine Anordnung erlassen. In den Monaten März und April waren Frauen dort mit erheblichen Hindernissen beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen konfrontiert. "Viele PatientInnen haben eine Behandlung in den Nachbarstaaten gesucht, viele hatten in dieser Zeit keinen Zugang zu medizinischer Versorgung", sagte Dr. Grossman.

Darf man Abtreibungen mit dem Holocaust vergleichen?

Das Landgericht Hamburg hat sich am Freitag mit der Frage beschäftigt, ob man Abtreibungen mit dem Holocaust vergleichen darf. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hatte einen Abtreibungsgegner wegen dieses Vergleichs verklagt. Auf der Website "babycaust.de" hatte er Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust gleichgesetzt und Hänel dabei persönlich angegriffen. Das Gericht kündigte an, den Betreiber zur Unterlassung solcher Aussagen zu verurteilen. Auch darf er Hänel nicht als "entartet" bezeichnen, wie Gerichtssprecher Kai Wantzen gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur sagte.

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