Wie werden die 137 Milliarden Euro an EU-Mitteln, die Brüssel für Polen freigegeben hat, verteilt?

Die Europäische Kommission hat bis zu 137 Milliarden Euro an eingefrorenen Mitteln für Polen freigegeben.
Die Europäische Kommission hat bis zu 137 Milliarden Euro an eingefrorenen Mitteln für Polen freigegeben. Copyright European Union, 2019.
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Von Jorge LiboreiroAndreas Rogal
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Dieser Artikel wurde im Original veröffentlicht auf Englisch

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag die Freigabe von bis zu 137 Milliarden Euro an Mitteln für Polen genehmigt, die wegen Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit des Landes eingefroren worden waren. Hier erfahren Sie, was die große Zahl bedeutet - und was sich dahinter verbirgt.

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Die hohe Summe sorgte für Schlagzeilen, als Ursula von der Leyen sie letzte Woche bei einem Besuch in Warschau die ankündigte.

"Wir sind beeindruckt von Ihren Bemühungen und denen des polnischen Volkes, die Rechtsstaatlichkeit als Rückgrat Ihrer Gesellschaft wiederherzustellen. Eine Gesellschaft, in der sich jeder an die Regeln hält. Eine Gesellschaft, in der die Menschen und Unternehmen den Institutionen vertrauen und die Behörden zur Rechenschaft ziehen können", sagte von der Leyen an der Seite des polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk.

Die Kommission hat den Schritt nun formalisiert und grünes Licht für zwei separate Entscheidungen gegeben, die es der polnischen Regierung ermöglichen, auf den lang ersehnten Geldtopf zuzugreifen, den das Land dringend benötigt, um grüne, digitale und Entwicklungsprojekte zu finanzieren.

Der Hauptgrund für die Freigabe ist die Verpflichtung zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Justiz, die Teil der politischen Mission der Tusk-geführten Koalition zur Wiederherstellung der Beziehungen zwischen Brüssel und Warschau ist.

Aber die Freigabe bedeutet nicht, dass Polen automatisch eine so große Summe Geld erhält oder dass die Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt ist.

Euronews schlüsselt die Zahlen für Sie auf.

Hilfsgelder: 59,8 Milliarden Euro

Nachdem sich die EU darauf geeinigt hatte, einen rekordverdächtigen Fonds in Höhe von 750 Milliarden Euro (807 Milliarden Euro in aktuellen Preisen) einzurichten, um den wirtschaftlichen Schock der COVID-19-Pandemie zu bewältigen, wurde jeder Mitgliedstaat aufgefordert, einen Teil der ihm zugewiesenen Zuschüsse und Darlehen zu beantragen.

  1. Polens nationales Konjunkturprogramm wurde erstmals im Juni 2022 genehmigt und später geändert, so dass es fast 60 Mrd. Euro umfasst: 34,5 Mrd. Euro in Form zinsgünstiger Darlehen und 25,3 Mrd. Euro in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse.

Im Gegensatz zu anderen Ländern (mit Ausnahme Ungarns) wurde Polen jedoch der Zugang zu diesen Geldern verwehrt. Bislang wurden nur 5,1 Milliarden Euro als so genannte Vorfinanzierung" ausgezahlt, eine Art Liquiditätsschub ohne Bedingungen, um Energieprojekte in Gang zu bringen.

Der restliche Betrag blieb als Folge der umfassenden Reformen der vorherigen rechtsgerichteten Regierung von Recht und Gerechtigkeit (PiS) blockiert, die die Beziehungen zwischen den Gerichten neu ordnete, parteifreundliche Richter in Spitzenpositionen ernannte und, was am umstrittensten war, eine neu ernannte Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs ermächtigte, Richter je nach dem Inhalt ihrer Urteile zu bestrafen.

Nach Ansicht Brüssels hat die Reform die Unabhängigkeit der Justiz des Landes schwer beschädigt, die Anwendung von EU-Vorschriften behindert und den gemeinsamen Haushalt der EU gefährdet. Der Konflikt verschärfte sich weiter, nachdem das polnische Verfassungsgericht im Jahr 2021 ein bahnbrechendes Urteil gefällt hatte, das den Vorrang des EU-Rechts direkt in Frage stellte.

Als Reaktion darauf machte die Kommission die Freigabe der Darlehen und Zuschüsse von zwei "Super-Meilensteinen" für den Sanierungs- und Resilienzplan zur Bedingung. Diese waren:

  1. Reform des Disziplinarsystems für Richter und dessen Ersetzung durch ein neues Gremium.
  2. Die Überprüfung der Fälle der von der Disziplinarkammer betroffenen Richter.

Entscheidend ist, dass die Meilensteine Polen dazu verpflichten, Richter vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen, wenn sie den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung ersuchen, ein häufig angewandtes Verfahren, um sicherzustellen, dass das EU-Recht richtig ausgelegt und durchgesetzt wird.

Einen ersten Vorstoß unternahm Warschau Mitte 2022, als man ein neues Gesetz vorlegte, das die umstrittene Disziplinarkammer abschaffte und stattdessen eine Berufshaftungskammer mit geringeren Befugnissen einrichtete, was von einigen Rechtswissenschafteler jedoch als oberflächlich kritisiert wurde.

Obwohl die Pläne von Brüssel zur Kenntnis genommen wurden, kamen sie erst in Schwung, als Tusk sein Amt antrat und zusätzliche Änderungen anbot, darunter eine ministerielle Anordnung zur Einstellung ungerechtfertigter Verfahren gegen Richter und eine formelle Verpflichtung, den Vorrang des EU-Rechts zu respektieren und sich an das EuGH-Urteil zu halten, das die Disziplinarkammer außer Kraft gesetzt hatte.

Insgesamt werden die Reformen als ausreichend angesehen, um die beiden "Super-Meilensteine" zu erreichen und die erste Auszahlung von COVID-19-Mitteln an Polen in Höhe von 6,3 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen und Darlehen zu ermöglichen. Die Entscheidung der Kommission wird in den kommenden Wochen vom Rat ratifiziert werden.

Nach der Freigabe des Zugangs wird Polen voraussichtlich im Laufe dieses Jahres zwei weitere Zahlungsanträge stellen und könnte bis Ende 2024 bis zu 23 Milliarden Euro erhalten, wenn bestimmte Investitionen und Projekte durchgeführt werden. Das Land hat bis Mitte 2026 Zeit, den Rest der Mittel für die Konjunkturbelebung und die Widerstandsfähigkeit zu erhalten.

Ministerpräsident Donald Tusk und die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, entstammen derselben politischen Familie: der Europäischen Volkspartei (EVP).
Ministerpräsident Donald Tusk und die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, entstammen derselben politischen Familie: der Europäischen Volkspartei (EVP).Czarek Sokolowski/Copyright 2024 The AP. All rights reserved

Kohäsionsfonds: 76,5 Milliarden Euro

Dies ist die andere Seite der Medaille - aber so unterschiedlich ist sie auch wieder nicht.

Der besorgniserregende Rückgang der Unabhängigkeit der Justiz hat die Kommission auch dazu veranlasst, einen größeren Betrag einzufrieren, der Polen im Rahmen des gemeinsamen Haushalts der EU für den Zeitraum 2021-2027 zugewiesen worden war: 76,5 Milliarden Euro an Mitteln aus der Kohäsions-, Meeres- und Migrationspolitik.

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Dies geschah im Rahmen der sogenannten "horizontalen Ermächtigungsbedingungen", die die allgemeine Verwendung von EU-Mitteln regeln und alle 27 Mitgliedstaaten verpflichten, die EU-Grundrechtecharta jederzeit einzuhalten. Da die Unabhängigkeit der Justiz eines dieser Grundrechte ist, hat die Kommission den Mechanismus ausgelöst, um den Zugang zu allen 76,5 Milliarden Euro zu blockieren.

In der Praxis bedeutete dies, dass Polen, der größte Empfänger von Kohäsionsmitteln, nicht in der Lage war, Erstattungen für Entwicklungsprojekte vor Ort zu beantragen.

Die Regierung Tusk hat schnell gehandelt, um das Blatt zu wenden, und im Januar eine "Selbsteinschätzung" übermittelt, in der sie behauptet, sie habe genügend Anstrengungen unternommen, um die horizontalen Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören die bereits erwähnten Änderungen, um die Auswirkungen des Disziplinarregimes rückgängig zu machen, neue Änderungen am Statut der Menschenrechts-Ombudsstelle und die Einführung eines Systems zur Einreichung von Beschwerden in Fällen unangemessener Ausgaben.

Nach Ansicht der Kommission reichen die Korrekturen aus, um alle 76,5 Milliarden Euro freizugeben. Es wird erwartet, dass die polnische Regierung eine sofortige Rückerstattung von 600 Millionen Euro fordert, weitere werden in den kommenden Monaten folgen.

Das Geld wird schrittweise bis 2027 ausgezahlt.

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Darüber hinaus hat Polen den Beitritt zur Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) beantragt, die sowohl den Kohäsions- als auch den Wiederauffüllungsfonds auf einer zusätzlichen Ebene überwachen wird.

Ist jetzt also alles in Ordnung?

Finanziell gesehen sieht es für Polen besser aus, das ist sicher. Aber das Land unterliegt weiterhin dem Verfahren nach Artikel 7, der "nuklearen Option" der EU, um gegen die schwerwiegendsten Verstöße gegen die EU-Werte vorzugehen. Nur Polen und Ungarn sind von diesem Verfahren betroffen.

Warschau hat Anfang des Monats einen "Aktionsplan" mit neun Gesetzentwürfen vorgelegt, um die Unabhängigkeit der Justiz - von den höchsten Gerichten bis hin zu den ordentlichen Gerichten - wiederherzustellen und Artikel 7 bis spätestens Ende Juni zu beenden.

Die Kommission hat diesen Plan sehr begrüßt und ihn bei ihrer Entscheidung, den 137-Milliarden-Euro-Topf freizugeben, berücksichtigt.

Der "Aktionsplan" ist jedoch immer noch ein Entwurf und unterliegt der Vetodrohung von Präsident Andrzej Duda, der politisch mit der PiS-Partei verbündet ist. Zum jetzigen Zeitpunkt ist unklar, wie viele der neun Gesetzesentwürfe die Ziellinie erreichen werden.

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Unter der Bedingung der Anonymität räumten Kommissionsbeamte ein, dass Polen erst die Hälfte des Weges zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit zurückgelegt hat und noch mehr getan werden muss.

"Denken Sie daran, wie viel Tinte in einer so wichtigen Angelegenheit wie der Disziplinarordnung vergossen wurde. Es ist sehr sichtbar und offensichtlich, dass die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt wird", sagte ein Beamter und bezog sich dabei auf die Schritte, die die Regierung Tusk bereits unternommen hat.

"Das heißt aber nicht, dass die Rechtsstaatlichkeit vollständig wiederhergestellt ist und alles in Ordnung ist. Es gibt noch andere wichtige Dinge zu tun, wie im Aktionsplan dargelegt".

Der Beamte betonte, dass Brüssel über Instrumente verfüge, um Zahlungen aus dem Kohäsions- oder dem Konjunkturfonds zu stoppen, falls es zu einer "Umkehrung der Verpflichtungen" komme.

"Wenn wir als Kommission zu irgendeinem Zeitpunkt feststellen, dass dies nicht mehr der Fall ist, können wir die Mittel natürlich wieder sperren", warnte ein anderer Beamter.

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Jakub Jaraczewski, Forscher bei Democracy Reporting International, einer in Berlin ansässigen Denkfabrik, bedauerte, dass die Kommission nicht alle Gesetze abgewartet habe, um greifbare Auswirkungen zu erzielen, und ihre Entscheidung teilweise auf "Versprechungen" Warschaus gestützt habe.

"Zur rechten Zeit: Der Rechtsstaatlichkeitskonflikt zwischen Brüssel und Warschau ist (größtenteils) beendet. Die Kommission gibt die 137 Mrd. EUR an polnischen RRF- und Kohäsionsfonds frei, und ich habe noch nie so gemischte Gefühle bei einer Sache in diesem Job gehabt"

"Was die neue polnische Regierung in diesen wenigen Monaten getan hat, verdient Lob, aber es bleibt noch viel zu tun", sagte Jaraczewski in den sozialen Medien: "Indem die Kommission die Politik in den Vordergrund stellt, macht sie sich angreifbar für das Argument, dass es bei dieser ganzen Rechtsstaatlichkeitsgeschichte in Wirklichkeit darum ging, die PiS-Regierung loszuwerden."

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