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"Russisches Kriegsschiff, f*** dich!" kann nicht als Marke geschützt werden

Ukrainische Truppen im Oktober 2024
Ukrainische Truppen im Oktober 2024 Copyright  Evgeniy Maloletka/Copyright 2024 The AP. All rights reserved
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Von Jack Schickler
Zuerst veröffentlicht am
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Der Slogan eines ukrainischen Grenzsoldaten auf der Schlangeninsel ist zu einem Symbol des Trotzes gegen die russische Aggression geworden - aber er ist eher politisch als kommerziell, so die EU-Richter.

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Der Slogan "Russian warship, go f*** yourself", den ein ukrainischer Grenzschutzbeamter den eindringenden Streitkräften entgegenhielt, kann nicht als Marke geschützt werden, entschied das EU-Gericht am Mittwoch.

Der Spruch, der fiel, als Russland versuchte, die Schlangeninsel im Schwarzen Meer zu erobern, ist zu einem Symbol des ukrainischen Widerstandes geworden, das auf Straßenprotesten, Plakatwänden und Briefmarken zitiert wird.

Ein Antrag des ukrainischen Grenzdienstes auf kommerzielle Rechte zur Verwendung des Spruchs auf Schlüsselanhängern, Taschen und Kleidung ist jedoch nicht zulässig, so die Richter.

"Die fragliche Phrase wurde sehr intensiv in einem nicht-kommerziellen Kontext verwendet", der mit der russischen Aggression in Verbindung steht, so das Gericht in einer Erklärung.

"Sie wird daher von den maßgeblichen Verkehrskreisen nicht als Hinweis auf die gewerbliche Herkunft der mit ihr bezeichneten Waren und Dienstleistungen aufgefasst", so die Richter weiter.

Einem von den ukrainischen Behörden verbreiteten Audioclip zufolge wurde die mit Schimpfwörtern gespickte Mitteilung als Reaktion auf den russischen Kreuzer Moskva gemacht, der die Ukrainer aufgefordert hatte, ihre Waffen niederzulegen, um ein Blutvergießen zu vermeiden.

Die ukrainischen Behörden erklärten die 13 Soldaten, die bei dem Vorfall getötet wurden, zu Nationalhelden.

Das Urteil der Richter bestätigt eine Entscheidung des EU-Amtes für geistiges Eigentum, das für die Eintragung von EU-weiten Marken zuständig ist.

Es ist eines von zahlreichen Urteilen des EU-Gerichtshofs zum geistigen Eigentum - darunter ein ebenfalls heute ergangenes Urteil, in dem eine Marke für die berühmten blau-gelben ovalen Aufkleber auf Chiquita-Bananen abgelehnt wurde, da sie nach Ansicht der Richter zu allgemein seien, um rechtlichen Schutz zu verdienen.

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