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EU-Kommission verklagt Ungarn wegen Einschränkungen bei LGBTQ-Medien

EU-Kommission verklagt Ungarn wegen Einschränkungen bei LGBTQ-Medien
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Von Julian GOMEZ
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Für die einen notwendig, für die anderen diskriminierend: Ungarns "Kinderschutzgesetz" wurde vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verhandelt. Wie auch immer das Urteil ausfällt, es könnte das ohnehin schon angespannte Verhältnis zwischen Ungarn und seinen EU-Partnern noch weiter belasten.

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Das Gesetz schränkt den Zugang von Kindern zu Büchern, Filmen und kulturellen Produkten ein, die "Abweichungen vom Geburtsgeschlecht, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität fördern oder darstellen". Zudem wird die Sexualerziehung an Schulen eingeschränkt und nur staatlich anerkannte Lehrkräfte dürfen das Thema unterrichten. Die ungarische Exekutive sagt, sie wolle Kinder vor Pädophilie und "unmoralischen Inhalten" schützen.   

Ministerpräsident Viktor Orbán hat wiederholt erklärt, dass "nur die Eltern über die sexuelle Erziehung ihrer Kinder entscheiden können". Zwei Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes wurden Bücher mit LGBTQ-Bezug aus den Buchhandlungen entfernt und dürfen nun nur noch in Plastik verpackt ausgestellt werden. Die Europäische Kommission leitete im Jahr 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren ein. 16 Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament trugen dazu bei, den Fall vor den EU-Gerichtshof zu bringen. 

Kritiker sagen, mit dem Gesetz werde das homo- und transphobe Gesetzeswerk weiter ausgebaut, das Viktor Orbán und seine Fidesz-Partei in mehr als einem Jahrzehnt an der Macht geschaffen haben. Frühere Gesetze, die 2020 verabschiedet wurden, hatten gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption von Kindern verboten und die rechtliche Anerkennung von Transgender-Personen unterbunden. 

Die ungarische LGBTQ-Gemeinschaft fühlt sich ausgegrenzt und spricht offen über ihre Angst vor dem Gesetz.

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Der Skulpteur Gideon Horváth lebt und arbeitet in Budapest. Er verwendet hauptsächlich Keramik und Bienenwachs, um die ambivalente Dualität der menschlichen Natur in einer plastischen Erkundung queerer Identitäten darzustellen. Er erzählt uns, dass eines seiner Werke dem umstrittenen Gesetz zum Opfer fiel. Es wurde erstmals unter freiem Himmel ausgestellt. Als es später in einem nationalen Museum ausgestellt wurde, wurden im offiziellen Katalog und in der Beschreibung jegliche Hinweise auf die queere künstlerische Bedeutung des Werks entfernt. 

"Ich hatte keine andere Wahl, als diese Zensur zu akzeptieren, weil ich sonst nicht hätte ausstellen dürfen", erklärt der Künstler. "Und man muss seine Schlachten sehr weise wählen.  Die Zensur funktioniert so, dass fast nie eine hohe Behörde kommt und sagt, dass man etwas nicht tun darf. Meistens sind es die Kulturschaffenden und Künstler, die sich selbst zensieren." 

Vier Regierungsstellen, die derzeit regierende Fidesz-Partei und eine regierungsnahe Bürgervereinigung lehnten unsere Interviewanfragen ab. In ihrem Rechtsstreit gegen das Gesetz berief sich die Europäische Kommission auf Verstöße gegen Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union und gegen die darin vorhandenen Grundsätze zur Menschenwürde, zu den Grundrechten, zum Schutz, zur Gleichheit und zur Solidarität.

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Dieser Ansatz ist ein klares Zeichen für die Bedeutung des Falles und des abschließenden Urteils, sagt Eszter Polgári, Expertin für europäische Menschenrechte. "Das Gesetz verletzt unser Recht auf Ausdrucksfreiheit. Es ist auch eine Art Verletzung der Vereinigungsfreiheit. Aus menschlicher Sicht ist es wohl am wichtigsten, dass Kinder Zugang zu Informationen haben, die objektiv, wissenschaftlich fundiert und korrekt sind. Doch jetzt haben sie keine Möglichkeit mehr, in einem organisierten Rahmen Informationen zu erhalten, beispielsweise in Schulen. Und so wenden sie sich an das Internet, das nicht die zuverlässigste Informationsquelle ist, wenn es um Sexualität, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität geht", erklärt sie.  

Die Europäische Kommission hat empfohlen, die EU-Mittel für Ungarn wegen Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit weiterhin einzufrieren. Das endgültige Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union wird allerdings noch Monate auf sich warten lassen.

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