Es bestehen keine Zweifel mehr: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nun als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. 2021 wurde die Partei als Verdachtsfall eingestuft.
Der Verfassungsschutz sieht es als erwiesen an, dass die AfD als Gesamtpartei eine die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung aufweist und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist.
Die Bewertung beruht auf Grundlage der Menschenwürde, dem Demokratieprinzip und dem Rechtsstaatsprinzip und berücksichtigt zahlreiche Anhaltspunkte, die sich laut dem Verfassungsschutz in den letzten Jahren "verdichtet" hätten.
Berücksichtigt wurden demnach die Wahlkampfführung der Partei in den letzten drei Landtagswahlen, das Verhältnis zwischen der AfD und der gesichert rechtsextremistischen "Jungen Alternative" (JA) und der Wahlkampf der vorgezogenen Bundestagswahl 2025.
Die AfD wehrte sich von Beginn an gegen die Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst und die Einstufung durch den Verfassungsschutz