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AfD-Einstufung: Rechtswissenschaftler nennt Vorgehen des Verfassungsschutzes "skandalös"

ARCHIV: Der Hammer eines Richters im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Ostfrankreich, am Mittwoch, 22. November 2017.
ARCHIV: Der Hammer eines Richters im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Ostfrankreich, am Mittwoch, 22. November 2017. Copyright  Jean-Francois Badias/Jean-Francois BADIAS / AP
Copyright Jean-Francois Badias/Jean-Francois BADIAS / AP
Von Zara Riffler
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Der Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Im Euronews-Gespräch kritisiert ein Rechtswissenschaftler das Vorgehen.

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Der Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler, Rechtswissenschaftler und Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht, hat das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz stark kritisiert.

Der Verfassungsschutz hatte kurz zuvor die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

"Der Vorgang ist skandalös! Der Verfassungsschutz fällt ein hartes Urteil, begründet es wenig plausibel und hält die angeblichen Belege für seine Einschätzung geheim", sagt Boehme-Neßler im Euronews-Gespräch.

Der Verfassungsschutz dürfe zwar Unterlagen geheim halten, sich dann aber nicht in die Politik einmischen, so Prof. Volker Boehme-Neßler.

Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler
Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler Privat

Der Jurist vermutet ein politisches Kalkül seitens der geschäftsführenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Er halte den Vorgang für ein durchsichtiges politisches Manöver von Faeser.

Rechtlich hätte die Einschätzung keine Auswirkungen, sagt Boehme-Neßler weiter. Für ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht würden andere Kriterien gelten.

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