Die von Gewerkschaften und Bürgerorganisationen vorgeschlagenen Referenden betreffen Themen, die in den letzten Jahren für politische Diskussionen gesorgt haben.
Am Sonntag, den 8. und Montag, den 9. Juni sind die Bürgerinnen und Bürger Italiens aufgerufen, in fünf Referenden abzustimmen. Diese Wahlen fallen mit den Kommunalwahlen in mehreren italienischen Regionen und Gemeinden zusammen.
Die von Gewerkschaften und Bürgerorganisationen vorgeschlagenen Referenden betreffen Themen, die in den letzten Jahren für politische Diskussionen gesorgt haben, insbesondere die Arbeitsmarktreform und die Aufnahme- und Integrationspolitik für Migranten.
Damit die Volksabstimmungen gültig sind, muss ein Quorum erreicht werden: mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten müssen abstimmen.
Die Abstimmungen finden am Sonntag von 7.00 bis 23.00 Uhr und am Montag von 7.00 bis 15.00 Uhr statt. Eine wichtige Neuerung betrifft die Möglichkeit, außerhalb der Wohngemeinde zu wählen: Zum ersten Mal müssen diejenigen, die sich aus Studien-, Arbeits- oder Gesundheitsgründen mindestens drei Monate im Ausland aufgehalten haben, nicht zurückkehren, um ihr Wahlrecht auszuüben. Für Bürger im Ausland bleibt die Möglichkeit der Briefwahl bestehen.
Am Sonntag um 12 Uhr mittags, als fast alle Abschnitte verifiziert waren, lag die Wahlbeteiligung bei knapp über 7 Prozent. Im Jahr 2011, als das Quorum zum letzten Mal erreicht wurde, lag die Wahlbeteiligung zum gleichen Zeitpunkt bei 11,6 Prozent.
Die fünf Referendumsfragen:
Frage Nr. 1 - Arbeitsvertrag mit verstärktem Schutz - Regelung rechtswidriger Kündigungen
Frage Nr. 2 - Kleinbetriebe - Entlassungen und Abfindungen
Frage Nr. 3 - Teilweise Aufhebung der Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverträgen: die Höchstdauer und die Bedingungen für die Verlängerung und Erneuerung
Frage Nr. 4 - Haftung des Auftraggebers bei Arbeitsunfällen in Subunternehmen
Frage Nr. 5 - Italienische Staatsbürgerschaft - Halbierung der Zeit des legalen Aufenthalts in Italien für volljährige Nicht-EU-Ausländer, die die italienische Staatsbürgerschaft beantragen, von 10 auf 5 Jahre