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Irland leitet Untersuchung gegen Musks X wegen Inhaltsmoderation

Ein Computer und ein Smartphone zeigen die Startseite von X. Foto vom 16. Oktober 2023 aus Sydney.
Am 16. Oktober 2023 zeigen in Sydney Computer und Handy die Startseite von X. Copyright  AP Photo/Rick Rycroft, File
Copyright AP Photo/Rick Rycroft, File
Von Euronews
Zuerst veröffentlicht am
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Irlands Medienaufsicht untersucht die Moderationsregeln der Plattform X. Sie prüft, ob Richtlinien wirksam sind und transparent angewendet werden.

Die irische Medienaufsicht will prüfen, ob Nutzer Entscheidungen zur Inhaltsmoderation auf Elon Musks Plattform X anfechten können.

Coimisiún na Meán will testen, ob Nutzer Einspruch gegen Entscheidungen von X einlegen können, wenn Inhalte, die offenbar gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, nicht entfernt werden. Außerdem prüft die Behörde, ob Meldende über die Ergebnisse ihrer Meldungen informiert werden und ob X ein leicht zugängliches Beschwerdesystem hat.

Die Aufsicht sieht Anzeichen dafür, dass X gegen das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt. Dieses verlangt ein „wirksames internes Beschwerdeverfahren“, in dem Nutzer Beschwerden einreichen und Entscheidungen anfechten können.

Stellt die Untersuchung fest, dass X den DSA nicht einhält, kann die Behörde Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des Umsatzes eines Unternehmens verhängen.

Die Plattform könnte zudem mit der irischen Aufsicht eine Vereinbarung schließen, um mögliche Compliance-Probleme zu beheben.

Es ist nicht das erste Mal, dass Coimisiún na Meán Vorgänge auf X untersucht. Im Juni forderte die Behörde mehr Informationen dazu, wie die Plattform Kinder vor schädlichen Inhalten schützt.

Bei Nichtbefolgung droht eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro.

2024 eröffnete die Aufsicht zudem ein Verfahren. Es soll klären, ob X und mehrere andere große Plattformen es Nutzern leicht machen, illegale Inhalte zu melden, und eine klare Anlaufstelle für Beschwerden bieten.

Im vergangenen Jahr stellte die EU-Kommission einen vorläufigen Verstoß von X gegen DSA-Vorgaben fest: bei digitaler Werbung, beim Datenzugang und bei „Dark Patterns“, die das Verhalten der Nutzer ohne deren Zustimmung beeinflussen.

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