Was ist der französische "Talentpass"? Alles, was Sie über das Vierjahresvisum wissen müssen

Finden Sie heraus, ob Sie für Frankreichs vierjährigen "Talentpass" in Frage kommen.
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Von Angela Symons
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Dieser Artikel wurde im Original veröffentlicht auf Englisch

Künstler:innen, Unternehmer:innen und Wissenschaftler:innen von außerhalb der Europäischen Union wird die Möglichkeit gegeben, in Frankreich zu leben und zu arbeiten.

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Sie möchten ein neues Leben in Frankreich beginnen, haben aber keinen EU-Pass? Dann könnte der "Talent-Pass" des Landes genau das Richtige sein.

Das Visum soll die Wirtschaft ankurbeln und ermöglicht es Ausländer:innen, zunächst für vier Jahre in Frankreich zu leben und zu arbeiten.

Seit seiner Einführung im Jahr 2017 wurde es von bestimmten hochqualifizierten ausländischen Arbeitnehmer:innen auf Investoren und hochbezahlte Arbeitnehmer:innen ausgeweitet.

Hier finden Sie alles, was Sie über den französischen Talentpass wissen müssen, einschließlich der Frage, wer ihn beantragen kann und welche Qualifikationen Sie dafür benötigen.

Wer kann einen französischen Talentpass beantragen?

Der französische Talentpass steht Nicht-EU-Bürger:innen zur Verfügung, die einen bedeutenden Beitrag zur Wirtschaft oder Kultur des Landes leisten können.

Dazu gehören hochqualifizierte und hochbezahlte Arbeitnehmer:innen, wie z. B. Forscher:innen mit Master-Abschluss, Künstler:innen und Scahuspieler:innen sowie Personen, die in den Bereichen Wissenschaft, Literatur, Kunst, Hochschule, Bildung oder Sport prominent tätig sind.

Unternehmensgründer:innen und Personen, die mindestens 30 000 EUR investieren, können ebenfalls einen Antrag stellen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z. B. einen Master-Abschluss oder fünf Jahre Berufserfahrung haben. Wirtschaftliche Investitionen in bestimmten anderen Bereichen können ebenfalls förderfähig sein.

Angestellte oder Gründer eines innovativen Unternehmens, das von einer öffentlichen Einrichtung anerkannt ist, Angestellte, die von einem internationalen Unternehmen nach Frankreich entsandt werden, und gesetzliche Vertreter:innen von Unternehmen, die ihre Angelegenheiten in Frankreich regeln, können ebenfalls einen Talentpass beantragen.

Müssen Sie Französisch sprechen, um einen Talentpass zu erhalten?

Frankreich hat vor kurzem die Gesetze für einige Aufenthaltsgenehmigungen verschärft und die Anforderungen an die Sprachkenntnisse erhöht.

Für Aufenthaltsgenehmigungen und mehrjährige Residenzen wurden die Anforderungen von A1 (Anfänger) auf A2 (fortgeschrittene Kenntnisse) angehoben. Die Antragsteller müssen einen Test zum Nachweis ihrer Sprachkenntnisse ablegen. Für die 10-Jahres-Carte de Résident wurde das Niveau von A2 auf B1 (untere Mittelstufe) angehoben.

Es gibt jedoch eine gute Nachricht für alle, die ihre Französischkenntnisse noch auffrischen müssen: Der Talentpass selbst ist von den neuen Bestimmungen ausgenommen.

Kann Ihre Familie mit einem französischen Talentpass nachziehen?

Ihre Familienmitglieder können Sie mit Ihrem französischen Talentpass begleiten. Ihr Ehepartner und Ihre Kinder erhalten eine mehrjährige Aufenthaltserlaubnis, mit der sie im Land arbeiten dürfen, wenn sie über 18 Jahre alt sind.

Die Genehmigungen können Sie bei Ihrer Ankunft in Frankreich bei Ihrer örtlichen Polizeistation erhalten.

Wie lange ist ein französischer Talentpass gültig?

Um den Talentpass beantragen zu können, müssen Ihr Arbeitsvertrag und Ihr Aufenthalt in Frankreich länger als drei Monate dauern. Hochqualifizierte Arbeitnehmer:innen müssen einen Vertrag von mindestens einem Jahr haben.

In den zwei Monaten nach Ihrer Ankunft in Frankreich können Sie eine mehrjährige Aufenthaltserlaubnis von bis zu vier Jahren beantragen. Diese kann alle vier Jahre verlängert werden, sofern Sie die Anforderungen an Gehalt und Art der Tätigkeit weiterhin erfüllen.

Wie hoch ist die Gehaltsgrenze für den französischen Talentpass?

Die Gehaltsgrenze für den Talentpass hängt von der Kategorie ab, in die Sie fallen.

Angestellte von "innovativen Wirtschaftsprojekten" und Angestellte, die eine Tätigkeit ausüben, die mit ihrem nationalen oder internationalen Ruf verbunden ist, müssen mindestens das Äquivalent des gesetzlichen Mindestlohns in Frankreich für einen Vollzeitbeschäftigten verdienen (derzeit 1 399 € pro Monat).

Angestellte internationaler Unternehmen müssen ein Gehalt beziehen, das dem 1,8-fachen des Mindestlohns entspricht. Beschäftigte in der Forschung und Entwicklung eines "neuen innovativen Unternehmens" müssen mindestens das Doppelte des Mindestlohns verdienen.

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Hochqualifizierte Arbeitnehmer müssen ein Gehalt beziehen, das dem 1,5-fachen des durchschnittlichen Jahres-Bruttolohns in Frankreich entspricht, der derzeit bei 35 891 € liegt.

Wer eine Stelle in einem französischen Unternehmen antritt, muss ein Gehalt in Höhe des dreifachen Mindestlohns beziehen.

Künstler:innen müssen einen Nachweis über ihre finanziellen Mittel erbringen, der mindestens 70 Prozent des Mindestlohns für jeden Monat ihres Aufenthalts in Frankreich entspricht.

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