Die Vereinbarung ebnet den Weg für einen schrittweisen Start des digitalen Grenzsystems.
Die Länder der Europäischen Union haben sich am Mittwoch darauf geeinigt, das Einreise-/Ausreisesystem (EES), ein automatisches Register für Kurzzeitreisende, das wegen technischer Probleme und mangelnder Vorbereitung immer wieder verzögert wurde, endlich in Betrieb zu nehmen.
Die von den Innenministern in Brüssel erzielte Einigung ebnet den Weg für eine Inbetriebnahme im Herbst, wenngleich kein festes Datum festgelegt wurde.
Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Möglichkeiten: Sie können das neue System auf einmal einführen oder es in mehreren Phasen während einer sechsmonatigen Übergangszeit in Betrieb nehmen. Nach Ablauf des Übergangszeitraums sollten alle Registrierungen an den Grenzübergängen nach dem EES vorgenommen werden.
Die schrittweise Einführung war in den ursprünglichen Rechtsvorschriften nicht vorgesehen. Nach einer umfassenden Sitzung im November wurde sie jedoch als praktikable Alternative vorgeschlagen, um den langwierigen Stillstand zu überwinden und das lang erwartete System einzuführen.
Polen, das Land, das derzeit die rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat, wird die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament führen, um eine endgültige Einigung über das geänderte Gesetz zu erzielen, was reibungslos vonstatten gehen dürfte.
"Der Oktober ist unser Horizont", sagte Tomasz Siemoniak, Polens Minister für innere Angelegenheiten und Verwaltung, am Mittwochmorgen.
Das System "wird den Dienststellen der Mitgliedsstaaten völlig neue Instrumente an die Hand geben, um zu kontrollieren, wer in den Schengen-Raum ein- und ausreist, für die Polizei und den Grenzschutz. Dies ist eine absolut wichtige Angelegenheit".
Was ist das Einreise-/Ausreisesystem?
Das EES ist eine umfassende Reform, die auf das Jahr 2016 zurückgeht und immer wieder verzögert wurde. Sein Hauptziel ist es, die Kontrollen an den EU-Außengrenzen zu modernisieren und das traditionelle Abstempeln der Pässe zu ersetzen.
Das System wird für Nicht-EU-Bürger gelten, die zu Besuch, Urlaub oder Geschäftsreise in die EU kommen und sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen insgesamt bis zu 90 Tage aufhalten.
Sobald das System in Betrieb ist, müssen die Besucher bei ihrer Ankunft ihren Reisepass vorlegen, ein Foto von ihrem Gesicht machen lassen und ihre Fingerabdrücke elektronisch scannen lassen.
Alle Ein- und Ausreisen aus dem passfreien Schengen-Raum werden erfasst.
Die Erfassung biometrischer Daten und die Weitergabe von Informationen in Echtzeit sollen den Behörden helfen, gegen diejenigen vorzugehen, die ihre Kurzzeitvisa nicht einhalten und Identitätsbetrug begehen.
Alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Zypern und Irland sowie vier Schengen-Assoziierungsländer - Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz - werden sich an dem System beteiligen.
Die Pässe in Zypern und Irland werden weiterhin manuell abgestempelt.