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So stellen Sie sicher, dass Ihre Reiseversicherung auch bei extremen Wetterbedingungen greift

Als der Hurrikan Melissa letzte Woche durch die Karibik fegte, wurden Tausende von Reisenden in ihren Plänen durcheinander gewirbelt.
Als der Hurrikan Melissa letzte Woche durch die Karibik fegte, wurden Tausende von Reisenden in ihren Plänen durcheinander gewirbelt. Copyright  Copyright 2025 The Associated Press. All rights reserved
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Von Rebecca Ann Hughes
Zuerst veröffentlicht am
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Nach Hurrikan Melissa wollten viele Urlauber Teile ihrer Reisekosten von der Versicherung zurück. Doch dafür müssen genau Bedingungen erfüllt sein. Euronews hat bei Experten nachgefragt.

Als der Hurrikan Melissa letzte Woche durch die Karibik fegte, mussten Tausende Reisende ihre Pläne spontan und flexibel umdisponieren.

Angesichts gestrichener Flüge und umgeleiteter Kreuzfahrten hätten sich viele Urlauber an ihre Reiseversicherung gewandt, um Unterstützung und Entschädigung zu erhalten.

Doch bei extremen Wetterbedingungen gibt es einige Voraussetzungen, die darüber entscheiden, ob Sie einen Anspruch haben oder nicht.

Das müssen Reisende wissen: Wann Sie eine Versicherung abschließen sollten und für welche Sie sich entscheiden sollten, um bei wetterbedingten Ausfällen geschützt zu sein.

Darum lohnt sich eine frühzeitige Reiseversicherung

Reisenden wird im Allgemeinen empfohlen, so früh wie möglich eine Versicherung abzuschließen. Wenn es um extreme Wetterverhältnisse geht, dann gibt es dafür einen guten Grund.

Denn der Versicherungsschutz gelte nur, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde, bevor das Wetterereignis benannt oder bekannt wird, erklärt Lauren McCormick, PR-Managerin der Reiseversicherungsvergleichsseite Squaremouth.

Bei Wirbelstürmen muss die Versicherung vor der Bekanntgabe des Sturms abgeschlossen werden. Bei anderen Katastrophen muss das Ereignis unvorhergesehen sein oder nicht öffentlich angekündigt werden, bevor Sie Ihre Versicherung abschließen.

"Schlechtes Wetter" reicht nicht aus, um Versicherungsschutz zu gewährleisten

Was die Art der Störung anbelange, so reichen kleinere Stürme oder "schlechtes Wetter" nicht aus, sagt McCormick. Der Versicherungsschutz gelte nur, wenn Ihre Reise durch die Umstände direkt gestört wird.

Dabei kann es sich um eine verpflichtende Evakuierung oder eine Hurrikanwarnung handeln, um eine Situation, in der Ihr Reiseziel oder Ihre Unterkunft unbewohnbar oder unzugänglich wird, oder um ein Ereignis, das zu erheblichen Verzögerungen der Reisedienstleistungen führt (24-48 Stunden).

In diesem Fall deckt Ihre Versicherung normalerweise die stornierten, im Voraus bezahlten Ausgaben wie Flüge und Unterkunft.

In einigen Fällen kann der Versicherungsschutz auch auf die Erstattung von Verpflegungs- und Unterkunftskosten während der Wartezeit auf verspätete oder Ersatztransporte sowie auf verpasste Anschlüsse ausgedehnt werden.

Einige Reiseversicherungen beinhalten zusätzlich auch eine nichtmedizinische Evakuierung, um Reisende aus der Gefahr in Sicherheit zu bringen.

Diese Leistung diene dazu, Sie im Falle eines unvorhergesehenen nichtmedizinischen Notfalls wie einer Naturkatastrophe, ziviler Unruhen oder politischer Unruhen in Sicherheit zu bringen, erklärt McCormick.

Reisende sollten in ihrer Versicheurng nachsehen, ob eine nichtmedizinische Evakuierung eingeschlossen ist und welche Situationen sie abdeckt.

Darauf müssen Sie bei einer Reiseversicherung achten

Abgesehen vom frühzeitigen Abschluss der Versicherung rät McCormick den Reisenden, den Wortlaut ihrer Verträge genau zu lesen, um zu wissen, welche Leistungen für "Hurrikane und Wetter" und "Naturkatastrophen" enthalten sind.

Für ein Höchstmaß an Flexibilität können sich Urlauber für eine "Stornierung aus beliebigem Grund" (CFAR) entscheiden. Damit haben sie auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn sie sich entscheiden, eine Reise nicht anzutreten, die nicht in ausreichendem Maße durch das Wetter beeinträchtigt ist, um die Standarddeckung auszulösen.

Während der Reise selbst sollten Reisende alle Unterlagen aufbewahren, die sich auf die Auswirkungen eines Wetterereignisses auf die Reisepläne beziehen, z. B. Evakuierungsanordnungen, offizielle Warnungen und Schadensnachweise.

McCormick weist Reisende darauf hin, dass sich risikoreichere Reiseziele oder Unwetter-Hochsaisonen auf die Versicherungsprämien oder -bedingungen auswirken können.

Die Anbieter können die Preise oder die Verfügbarkeit je nach Zeitpunkt der Reise anpassen und in katastrophengefährdeten Regionen oder Jahreszeiten strengere Bedingungen vorsehen.

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