Ein 21-Jähriger soll Kinder weltweit gezielt manipuliert und zu Selbstverletzungen gedrängt haben – in einem Fall mit tödlichem Ausgang. In Hamburg beginnt nun ein Mammutprozess ohne Publikum, der zur Blaupause für weitere Verfahren werden könnte.
Hinter verschlossenen Türen beginnt am Landgericht Hamburg heute ein Prozess mit internationaler Dimension. Auf der Anklagebank sitzt ein 21-jähriger Deutsch-Iraner, bekannt unter dem Alias „White Tiger“. Weil er die Taten überwiegend als Jugendlicher oder Heranwachsender begangen haben soll, verhandelt eine Jugendkammer. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen.
Für das Verfahren sind 82 Verhandlungstage bis Dezember 2026 angesetzt. Wie der NDR unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin berichtet, wird die Jugendstrafkammer vor allem zahlreiche Videos sichten und Chats zwischen dem Angeklagten und den mutmaßlichen Opfern verlesen müssen.
Dem Angeklagten werden 204 Straftaten vorgeworfen. Sie sollen zwischen Januar 2021 und September 2023 zum Nachteil von mehr als 30 Kindern und Jugendlichen begangen worden sein. Die Betroffenen sollen 11 bis 15 Jahre alt gewesen sein und aus mehreren Ländern stammen, darunter Deutschland, Großbritannien, Kanada, den USA und Finnland. Besonders schwer wiegen Mord und fünffacher versuchter Mord. „White Tiger“ soll einen 13-jährigen Jungen aus den USA so bedrängt haben, dass dieser sich das Leben nahm.
Die Vorwürfe: Manipulation, Druck, Selbstverletzung
Der juristische Kern ist die „mittelbare Täterschaft“. Gemeint ist: Der Angeklagte soll andere so beeinflusst haben, dass sie sich selbst verletzten oder Suizidversuche unternahmen. Die Anklage beschreibt dafür eine wiederkehrende Methode. Zuerst sucht der Beschuldigte Nähe, dann übernimmt er Kontrolle. Er soll gezielt psychisch labile Minderjährige über soziale Netzwerke und Plattformen aus dem Gaming-Umfeld angesprochen haben. Danach soll er sie emotional abhängig gemacht und zu immer drastischeren Handlungen gedrängt haben. Wer sich weigerte, soll mit der Veröffentlichung von Aufnahmen erpresst worden sein.
Netzwerk „764“ und offene Fragen an die Ermittler
Brisant ist der Fall auch, weil er Teil eines größeren pädokriminellen Netzwerks sein soll. Ermittler ordnen „White Tiger“ der Gruppe „764“ zu, einem internationalen Verbund, in dem Täter Kinder und Jugendliche zu sexualisierten Handlungen, Selbstverletzung und Suizidversuchen drängen sollen. Jugendschutz-Fachleute warnen seit Längerem, dass geschlossene Chatgruppen und Communities auf Social-Media- und Gaming-Diensten Täterkontakt erleichtern und Ermittlungen erschweren.
Im Hintergrund steht zudem die Frage nach dem zeitlichen Ablauf der Ermittlungen. Schon als 16-Jähriger geriet der Angeklagte erstmals ins Visier der Polizei; in Hamburg wurde bereits 2021 gegen ihn ermittelt. Festgenommen wurde er jedoch erst im Juni 2025. Laut Anklage soll er seine Opfer nicht körperlich angegriffen haben, sondern sie zu Selbstverletzungen gebracht haben. Einige sollen sich dabei sogar seinen Namen in die Haut geritzt haben. US-Ermittler kritisierten öffentlich, Hinweise seien zu spät konsequent verfolgt worden. Deutsche Stellen verweisen auf rechtliche Grenzen und darauf, dass sich aus dem damaligen Material zunächst kein hinreichender Tatverdacht für die schwersten Vorwürfe ergeben habe.
Immer mehr Fälle von Cybergrooming
Auch der mögliche Strafrahmen spielt eine zentrale Rolle. Weil Jugendstrafrecht gilt, ist die Höchststrafe begrenzt: Bei besonders schweren Verbrechen kann eine Jugendstrafe bis zu zehn Jahre betragen. Damit wird das Verfahren auch juristisch richtungsweisend. Das Gericht muss klären, wie weit strafrechtliche Verantwortung reicht, wenn Gewalt nicht unmittelbar körperlich ausgeübt wird, sondern über Drohungen, Abhängigkeit und digitale Kontrolle wirkt.
Wie groß das Problem inzwischen ist, zeigen Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik: 2024 wurden bundesweit 3.457 Fälle von Cybergrooming erfasst, 2023 waren es 2.580. Fachstellen gehen zugleich von einem erheblichen Dunkelfeld aus. Eine Präventionspublikation der Polizeilichen Kriminalprävention verweist darauf, dass die Dunkelfeldforschung von „jeder siebten bis achten“ betroffenen erwachsenen Person ausgeht.
Am Ende geht es in Hamburg um die Beweisführung in einem digitalen Tatgeschehen. Entscheidend wird sein, ob sich anhand von Chats, Videos und Zeugenaussagen nachvollziehbar zeigen lässt, welche Rolle der Angeklagte hatte, welchen Einfluss er ausübte und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die schweren Vorwürfe erfüllt sind. Das Urteil kann außerdem Bedeutung für weitere Ermittlungs- und Strafverfahren in diesem Umfeld haben.